GRUß: Kultusminister und Innenministerkonferenz müssen sich klar zu der UN-Kinderrechtskonvention bekennen
BERLIN. Zur morgen in Berlin beginnenden 313. Kultusministerkonferenz erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Miriam GRUß:
Die Kultusministerkonferenz hat angekündigt, bei ihrer Morgen beginnenden Tagung eine Erklärung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in den Ländern abzugeben und die Bundesregierung aufzufordern, die Vorbehalte gegen die Konvention zurückzuziehen. Dieser Schritt ist mehr als begrüßenswert, doch leider führt er nicht zur vollständigen Umsetzung der Kinderrechtskonvention.
Denn die Verantwortlichkeiten sind unklar. Zwischen Bund und Ländern herrscht Uneinigkeit, wer das letzte Wort hat. Zuständig ist unter den Ländern die Innenministerkonferenz. Und selbst mehrere Beschlüsse des Deutschen Parlaments konnten bisher die Bundesregierung nicht dazu bewegen, die Vorbehalte zurückzunehmen. Sie wartet tatenlos auf eine "einvernehmliche" Zusage der Länder und zögert somit die Rücknahme unnötig heraus. Es will also wieder einmal niemand verantwortlich sein.
Obwohl das Votum der Kultusminister nur ein weiteres in der langen Liste derjenigen Institutionen sein wird, die sich für eine Rücknahme der Vorbehalte aussprechen, ist wichtig, dass die Kultusministerkonferenz ein klares Signal setzt und dem Bund einstimmig deutlich macht, dass die Länder hinter einer Rücknahme der Vorbehalte stehen. Der Verbindlichkeit ihrer Erklärung müssen sich die Länder bewusst sein. Auf den bayerischen Kultusminister Siegfried Schneider wird dabei besonderes Augenmerk fallen, denn seine Landesregierung forderte im Jahr 2002 sogar die Aufrechterhaltung der Vorbehalte.
Susanne Bühler
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