29.03.2006FDP-FraktionKinder- und Jugendpolitik

GRUSS: Kinderärzte bestätigen: Schutz von Kindern gehört in die Verfassung

BERLIN. Anlässlich des 8. Forums für Gesundheit und Sozialpolitik in Berlin erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Miriam GRUß:

Die FDP-Bundestagsfraktion unterstützt ausdrücklich den Aufruf des Präsidenten des Bundesverbandes für Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, den Schutz von Kindern im Grundgesetz explizit zu verankern. Dies habe ich bereits am 9. März im Deutschen Bundestag gefordert.
Kinder sind das schützenswerteste Gut unserer Gesellschaft. Sie sind auf die besondere Fürsorge der Erwachsenen angewiesen. Wenn diese ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, muss das Wohl des Kindes vor dem Recht der Eltern stehen.
Die unmissverständliche Aufnahme des Schutzes von Kindern in das Grundgesetz hat insbesondere verstärkende und appellative Wirkung. Sie tritt damit einer Durchsetzungsschwäche von kinderrechtlichen Zielsetzungen entgegen. Kinderrechte und die Bedürfnisse der jungen Menschen gewinnen an Gewicht und Bedeutung und das allgemeine Bewusstsein für die Hochwertigkeit dieser Rechte wird in der gesamten Gesellschaft gestärkt.
Die derzeitige Situation von Kindern ist unzureichend. Um Fälle von Missbrauch, Misshandlungen, Vernachlässigungen oder verzögerte physische und psychische Entwicklungen des Kindes möglichst früh erkennen und verfolgen zu können, sind verpflichtende Vorsorgeuntersuchung für Kinder notwendig. Allein auf freiwilliger Basis werden Eltern, die sich um ihre Kinder wenig kümmern oder sie misshandeln, nie an solch einer Untersuchung teilnehmen.
Misshandlungen zeigen sich nicht nur durch äußerliche Verletzungen am Körper der Kinder. Oftmals sind es gerade zwischenmenschliche Signale, wie z.B. Blickkontakt zu den Bindungspersonen oder ein spürbares Interesse der Eltern am Gesundheitszustand und an der Entwicklung des Kindes, anhand derer ein geschulter Arzt erkennen kann, in welcher Beziehung sich Eltern und Kind befinden.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

424-gruss-kinderschutz_grundgesetz.pdf

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