GOLDMANN: Höhn opfert Rechtsstaatsprinzipien aus purem Populismus
BERLIN. Zu den Äußerungen der Vorsitzenden des Verbraucherausschusses des Deutschen Bundestages, Bärbel Höhn, zur Haftungsfrage beim Stromausfall im Münsterland erklärt der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:
Der Stromausfall im Münsterland darf nicht Anlass sein, die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auf den Kopf zu stellen. Das aber macht Bärbel Höhn, wenn sie eine Gesamthaftung für die entstandenen Schäden von dem betroffenen Stromkonzern fordert. Schadensersatz ist grundsätzlich nur dann zu leisten, wenn Schäden zu vertreten sind. Dafür liegen aber bislang keine konkreten Anhaltspunkte vor. Eine Vorverurteilung der RWE AG darf es nicht geben. Zunächst muss sachlich geprüft werden, wie es zu dem Stromausfall kommen konnte und wo die Ursachen liegen. Die FDP hat daher auch einen Bericht der Bundesregierung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages angefordert.
Die FDP begrüßt die Einrichtung eines Härtefallfonds der RWE AG. Damit beweist das Unternehmen, dass es seiner sozialen Verpflichtung gerecht werden will. Es ist erfreulich, dass die RWE AG einen Beitrag für die Menschen leisten will, die vom Stromausfall betroffen sind.
Angesichts der Schadenshöhe von geschätzten 100 Millionen EUR appelliert die FDP jedoch an das Unternehmen, über die Höhe des Fonds noch einmal nachzudenken. Wenn es RWE ernst mit der Hilfe für die Menschen ist, darf der Fond nicht nur zur bloßen Symbolik werden. Um der gesellschaftlichen Verantwortung und auch dem unternehmerischen Gewissen Genüge zu tun, wäre RWE gut beraten, über ein umfassenderes Hilfspaket nachzudenken.
Knut Steinhäuser
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