GOLDMANN: Bestehende Gesetze anwenden und Maßnahmebündel zu Schutz der Verbraucher erforderlich
BERLIN. Zum morgigen "Fleischgipfel", zu dem Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer die Vertreter der Bundesregierung eingeladen hat, erklärt der Verbraucher- und Ernährungsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael GOLDMANN:
Vor dem morgigen "Fleischgipfel" werden die Rufe nach schärferen Gesetzen und zusätzlichen Kontrollen lauter. Zunächst einmal müssen aber die bestehenden Gesetze endlich umgesetzt werden. Dann wären die aktuellen Fleischskandale deutlich einzudämmen gewesen. So hatte im bayerischen Fleischskandal die Staatsanwaltschaft bereits seit Anfang Sommer ermittelt, ohne aber das zuständige Verbraucherministerium zu informieren. Wäre die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Memmingen frühzeitig ihrer Informationspflicht nachgekommen, wären große Mengen des vergammelten Fleisches nicht auf den Tellern der Verbraucher gelandet. Auch in Nordrhein-Westfalen haben die Behörden viel zu spät das verantwortliche Verbraucherministerium eingeschaltet. Beide Beispiele zeigen, dass die fehlende Koordinierung unter den Behörden ein zentrales Problem darstellt. Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes muss hier schnellstens ein Umdenken stattfinden. Verstösse gegen das Lebensmittelrecht sind keine Kavaliersdelikte. Das müssen die zuständigen Behörden endlich beherzigen. Die Anzahl und Ausmaße der jüngsten Fleischskandale unterstreichen, dass die zuständigen Behörden schneller, gründlicher und entschiedener und vor allem vernetzter gegen diese Kriminellen vorgehen müssen.
Für die FDP-Bundestagsfraktion erwarte ich zudem von all jenen Verbraucherministern und Ministerpräsidenten, die in den letzten Tagen bessere Kontrollen gefordert haben, dass sie in ihren Ländern z. B. die finanziellen Voraussetzungen für einen besseren Verbraucherschutz schaffen. Nach dem "Fleischgipfel" müssen den vielen Worten endlich Taten folgen. Dazu zählen z. B. höhere Bußgelder, eine EU-weite Meldepflicht für verdorbenes Fleisch und die Kennzeichnung von Schlachtabfällen mit Farbe. Zudem ist eine stärkere Eigenkontrolle und der Ausbau von Qualitätssicherungssystemen der Unternehmen überfällig. So ist eine Meldepflicht für Unternehmen, die verdorbene Ware angeboten bekommen, eine richtige Maßnahme. Schließlich müssen bestehende gesetzliche "Grauzonen", besonders beim Handel mit Fleisch, das nur noch wenige Tage haltbar ist, geschlossen werden.
Knut Steinhäuser
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