25.03.2003FDP-FraktionSicherheitspolitik

GERHARDT/WESTERWELLE: Rechtssicherheit für die Soldaten erreicht

BERLIN. Zu der Ablehnung des Antrages auf einstweilige Anordnung zur Mandatierung des AWACS-Einsatzes durch das Bundesverfassungsgericht erklären der Fraktionsvorsitzende, Dr. Wolfgang GERHARDT, und der Parteivorsitzende der FDP, Dr. Guido WESTERWELLE:

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bringt Rechtssicherheit für die Soldaten der Bundeswehr für ihren Einsatz in den AWACS-Aufklärungsflügen über der Türkei. Damit hat die FDP-Bundestagsfraktion ihr wichtigstes Ziel erreicht, nämlich Rechtssicherheit für die in den AWACS-Flugzeugen über der Türkei eingesetzten Bundeswehrsoldaten bei ihrem schwierigen Einsatz zu erhalten. Aufgrund der umstrittenen rechtlichen Lage war es unbedingt notwendig, im Interesse der beteiligten Soldaten, eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen.
Die FDP hat immer wieder darauf hingewiesen, dass sie die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten an den AWACS-Aufklärungsflügen im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen für sinnvoll und notwendig hält. Es ging uns nie darum, die Soldaten aus den Flugzeugen abzuziehen. Es ging uns immer in erster Linie um Rechtssicherheit und politische Rückendeckung für unsere Soldaten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht erneut deutlich, wie wichtig es ist, die Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseinsätzen endlich gesetzlich klaren Regeln zu unterwerfen. Bereits in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1994 hat das Bundesverfassungsgericht den deutschen Gesetzgeber aufgefordert, ein Gesetz zur Mitwirkung des Deutschen Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorzulegen. Das ist nötiger denn je: Denn das Gericht hat sich unseren Argumenten in der Hauptsache nicht verschlossen, sondern eine Abwägungsentscheidung im Eilverfahren getroffen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat nach den ersten Erfahrungen mit Auslandseinsätzen in der letzten Wahlperiode des Deutschen Bundestages einen Antrag eingebracht, in dem wir die Anforderungen für ein solches Bundestagsmitwirkungsgesetz umrissen haben. Diesen Antrag haben wir in der neuen Wahlperiode erneut eingebracht. Nach den jetzigen Erfahrungen wäre es unverantwortlich, die Verabschiedung eines Bundestagsmitwirkungsgesetzes weiterhin hinauszuzögern.
Wir laden daher jetzt, nach der Entscheidung aus Karlsruhe, die anderen Fraktionen des Bundestages zu gemeinsamen Gesprächen über das weitere Verfahren ein. Wir werden in der nächsten Sitzungswoche im federführenden Geschäftsordnungsausschuss eine Anhörung zum Thema Bundestagsmitwirkungsgesetz beantragen.
Wir haben in Deutschland eine Parlamentsarmee und keine Regierungsarmee. Ihre Einsätze müssen daher fest eingebunden sein in die Beschlüsse des Deutschen Bundestages.

Kontakt: Isabella Pfaff, Telefon (030) 227 52388, pressestelle@fdp-bundestag.de

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