FDPPrivatsphäre

Funkzellenabfragen verletzen Grundrechte der Bürger

Handy-Nutzer
31.07.2015

Die Berliner Strafverfolgungsbehörden wollen die Ermittlungsarbeit über Funkzellenabfragen ausweiten. Die FDP lehnt diesen Plan ab und will das Instrument insgesamt auf den Prüfstand stellen. "Die Abfrage von über Funkzellen erfassten Handy-Verkehrsdaten trifft in einer so eng besiedelten Stadt wie Berlin vor allem Unschuldige", warnt Alexandra Thein, Landesvorsitzende der Berliner FDP. So werde das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Auf diesem Wege könne jeder, jederzeit und ohne eigenes Verschulden ins Visier der Behörden geraten und werde darüber im Regelfall noch nicht einmal informiert, erläutert Thein. Dies betreffe auch besonders geschützte Berufsgruppen wie Abgeordnete, Rechtsanwälte und Journalisten, gibt die FDP-Politikerin zu bedenken.

Die Freien Demokraten kritisieren außerdem, dass bis auf die Aufzählung von wenigen vermeintlichen Erfolgsfällen bisher keine umfassenden Statistiken zur tatsächlichen Wirksamkeit dieses Ermittlungsinstruments vorgelegt worden seien. "Dies nährt unseren Verdacht, dass die Funkzellen-Überwachung vollkommen unverhältnismäßig ist", sieht sich die FDP-Chefin bestätigt. Sie spricht sich für eine Stärkung der klassischen Polizeiarbeit zur Verbrechensaufklärung aus.

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