FUNKE: Union kündigt Konsens über Justizmodernisierung auf
BERLIN. Anlässlich der heutigen Vorstellung eines ersten Justizbeschleunigungsgesetzes von CDU/CSU und den unionsregierten Ländern erklärt der rechtpolitische Sprecher und Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:
Das Justizbeschleunigungsgesetz der Union ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die versuchen, im Konsens für eine leistungsfähige und moderne Justiz zu kämpfen. CDU/CSU holen erneut alte Vorschläge heraus, von denen sie wissen, dass sie nicht mehrheitsfähig sind. Forderungen, wie die Aufhebung des Richtervorbehalts für die Anordnung von genetischen Fingerabdrücken und die Anhebung der Annahmeberufung auf Verurteilungen bis zu 90 Tagessätzen sind mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nur schwer zu vereinbaren und werden daher von der FDP abgelehnt. Mit dem Justizmodernisierungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung ist es gelungen, einen Kompromiss zwischen den Parteien und zwischen Bund und Ländern zu finden über all die Fragen, die unstreitig sind. Dieser Gesetzentwurf wird auch von Justiz und Anwaltschaft begrüßt. Mit ihrer eigenen Initiative kündigen CDU/CSU nun diesen Konsens auf. Dies führt zu einer Spaltung der Länder in dieser Frage. Damit erweist die Union der Justiz einen Bärendienst. Die FDP in Bund und Ländern wird sich an solchen unseriösen Kampagnen nicht beteiligen. Die Justiz hat es vielmehr verdient, dass sich die Politik mit Ernsthaftigkeit und mit dem Willen zur Einigkeit ihrer Probleme annimmt.
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