01.09.2005FDP-FraktionRechtspolitik

FUNKE: FDP warnt vor leichtfertigem Umgang mit der Pressefreiheit

BERLIN. Zu der Diskussion um die Abfrage von Telefonverbindungsdaten eines Journalisten durch die Staatsanwaltschaft in Sachsen erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:

Die FDP ist empört über die Abfrage von Telefonverbindungsdaten eines Journalisten in Sachsen. Die Pressefreiheit ist einer der wichtigsten Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften und elementares Grundrecht! Der Schutz journalistischer Quellen gehört zu den Ecksteinen der Pressefreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Eingriff in die Pressefreiheit und das Fernmeldegeheimnis durch das Abhören von Telefonverbindungen nur zur Aufklärung schwerwiegender Straftaten und nur nach Abwägung aller schutzwürdigen Interessen zulässig sein kann. Der Vorfall aus Sachsen wird den Anforderungen des Bundesverfassunsgerichts in keiner Weise gerecht. Die Maßnahme war grob unverhältnismäßig.
Der Vorfall aus Sachsen darf sich nicht wiederholen. Er bietet erneut Anlaß, über den Einfluss der Politik auf die Staatsanwaltschaften nachzudenken. Es kann nicht sein, dass die Justizministerien staatsanwaltschaftliche Ermittlungen aus politischen Gründen beeinflussen. Dies untergräbt die Unabhängigkeit der Justiz. Jede verbindliche Weisung in diese Richtung macht erneut deutlich, dass der Politik jegliches Gespür für die Bedeutung der Justiz im Rechtsstaat fehlt. Die Qualität einer Demokratie und eines Rechtsstaates zeigt sich an der vorbehaltlosen Garantie der Meinungs- und Pressefreiheit.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

921-funke-pressefreiheit_2.pdf

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