30.06.2005FDP-FraktionRechtspolitik

FUNKE: Eigentum ist ein wichtiger Eckpfeiler unserer freiheitlichen Grundordnung

BERLIN. Zur heutigen Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, dass die entschädigungslose Landenteignung ehemaliger DDR-Bürger rechtens sei, erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Rainer FUNKE:

Die FDP-Bundestagsfraktion hatte die ursprüngliche Entscheidung, die den Klägern Recht gegeben hat, ausdrücklich begrüßt. Sie sah hierin eine Stärkung des Eigentumsgedankens. Die FDP bedauert daher die heutige Entscheidung. Sie nimmt die hierdurch geschaffenen prozessualen Realitäten zur Kenntnis, das Urteil aber auch zum Anlass, eine politische und gesellschaftliche Diskussion darüber zu fordern, wie der Staat mit Privateigentum umgeht. Deutschland darf nicht zu einem Staat werden, dem der Respekt vor Eigentum abhanden kommt. Privates Eigentum hat eine soziale Funktion. Es ist Motor für Initiative und Leistung, Wettbewerb und Innovation. Es hat nicht nur eine materielle, sondern auch eine geistig-kulturelle Dimension. Für die FDP ist die politische Aufarbeitung der Bodenreform mit den Straßburger Urteilen der letzten Monate nicht beendet. Sie steht Initiativen, die ein stärkeres Engagement früherer Eigentümer auf ihren ehemaligen Besitz fordern und fördern, aufgeschlossen gegenüber.

Knut Steinhäuser
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