FRIEDRICH: Konzernsitz der Bahn wird nach Aktiengesetz alleine vom Eigentümer, nicht vom Vorstand bestimmt
BERLIN. Zu den Meldungen über das Gespräch zwischen Bundesminister Wolfgang Tiefensee und Bahnchef Hartmut Mehdorn erklärt der verkehrspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Horst FRIEDRICH:
Wir begrüßen die Klarstellung durch Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee, dass die Standortfrage noch offen ist und der Bund als Eigentümer ab sofort eng in den Entscheidungsprozess eingebunden wird. Wie die ausdrückliche Klarstellung "ab sofort" zeigt, war das bisher nicht der Fall. Die Frage des "künftigen Konzernsitzes", von der Hartmut Mehdorn heute spricht, kann nicht vom Vorstand entschieden werden. Laut ihrer Satzung ist der Sitz der Deutschen Bahn AG in Berlin. Eine Satzungsänderung mit einer Sitzverle-gung müsste gemäß § 119 Aktiengesetz von der Hauptversammlung be-schlossen werden und wäre damit alleinige Sache der Bundesregierung.
Vollkommen unverständlich ist die Einschätzung von Bundesminister Wolfgang Tiefensee, die Beteiligung der Deutschen Bahn AG an der HHLA (Hamburger Hafen und Logistik AG) und der Hamburger Hochbahn sei strategisch positiv zu bewerten. Wenn der neue Verkehrs-minister an den Zielen und der Strategie der Bahnreform festhalten will, muss er zur gegenteiligen Beurteilung kommen. Die Bahnreform will mehr Wettbewerb auf der Schiene, nicht weniger. Der Aufkauf eines Wettbewer-bers wie der Hamburger Hochbahn durch den bisherigen Quasi-Monopolisten ist absolut kontraproduktiv. Das gilt umso mehr, als die Hamburger Hochbahn ihrerseits über zahlreiche Beteiligungen an anderen Eisenbahngesellschaften wie der Metronom GmbH und an Verkehrsgesellschaften verfügt. Alle diese Beteiligungen würden ebenfalls künftig bei der Deutschen Bahn kontrolliert.
Knut Steinhäuser
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