FRIEDHOFF: Stillstands-Koalition vergisst den Mittelstand
BERLIN. Zu den Folgen der Koalitionsvereinbarungen von CDU/CSU und SPD für den Mittelstand erklärt der Abgeordnete der FDP-Bundestagsfraktion, Paul K. FRIEDHOFF:
Mit dem Koalitionsvertrag wurde die Fortführung der bisherigen Politik vereinbart. Die Reformkräfte in der Union haben erneut nachgeben müssen, die notwendigen Strukturreformen für mehr Arbeitsplätze werden wieder nicht angegangen. Statt einer Senkung der Staatsquote werden Steuern erhöht, statt einer Steuervereinfachung wird das alte System zusätzlich komplizierter. Die Lohnzusatzkosten bleiben hoch wie bisher und der Arbeitsmarkt bleibt beherrscht vom Diktat der Gewerkschaftsfunktionäre.
Was unsere Wirtschaft jetzt so bitter nötig hätte, wurde nicht angepackt. Die Rahmenbedingungen für den arbeitsplatz-intensiven Mittelstand müssen verändert werden: Es sind die kleinen und mittleren Betriebe, in denen sich die meisten Arbeitsplätze befinden; täglich müssen dort zur Zeit hunderte von Arbeitsplätzen abgebaut werden, obwohl gerade in diesen Betrieben bei besseren Rahmenbedingungen die größten Chancen auf zusätzliche Beschäftigung bestehen.
Liberale Mittelstandspolitik zielt auf die Leistungsfähigkeit der kleinen und mittleren Betriebe - nur wenn sie niedrigere Arbeitskosten erhalten, bekommen sie mehr Aufträge und können neue Arbeitsplätze schaffen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands zu stärken, fordert die FDP-Bundestagsfraktion auch weiterhin:
- Radikale Vereinfachung des Steuersystems mit niedrigen Steuersätzen und Abschaffung von Ausnahmetatbeständen; dies ist gerechter als das bisherige komplizierte Steuersystem, dessen Fortbestand die große Koalition gerade vereinbart hat.
- Kosten der sozialen Sicherungssysteme müssen von den Arbeitskosten abgekoppelt werden: Der fehlende Wettbewerb macht die ohnehin nicht zukunftsfähigen sozialen Sicherungssysteme so teuer; sie dürfen nicht länger die Kosten der Arbeit zusätzlich in die Höhe treiben.
- Abbau von sinnloser Bürokratie und häufig überzogenen Arbeitnehmerschutzrechten, dadurch würden sich auch enorme Kosten bei den Unternehmen und beim Staat einsparen lassen.
- Betriebliche Bündnisse für Arbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern dürfen nicht länger gesetzlich verboten werden.
Mit diesen Maßnahmen ließe sich der heutige Teufelkreis durchbrechen, in dem hohe Arbeitslosigkeit zu steigenden Lohnnebenkosten führt und damit zur Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit - die wiederum den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge hat.
Knut Steinhäuser
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