29.03.2016Den nach den Brüsseler Anschlägen reflexartig erhobenen Forderungen nach weniger Datenschutz erteilt die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag eine klare Absage. Wer "grundlegende Freiheiten" zur Disposition stelle, verkenne, "dass der islamistische Terror genau darauf abzielt, uns in Europa ebendiese Freiheiten, die Rechtsstaatlichkeit und unsere Toleranz zu nehmen und damit unsere Lebensweise grundlegend zu verändern", so der Datenschutzexperte der Fraktion, Jörg-Uwe Hahn.
Mehr Daten brächten nicht mehr Sicherheit: "Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder feststellen müssen, dass die Täter im Vorhinein mit den bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bekannt waren sowie entsprechende Daten über deren verfassungsfeindliche Aktivitäten bereits vorgelegen haben." Weil jedoch entweder keine zielgerichtete Auswertung dieser Daten vorgenommen worden sei, die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden innerhalb und zwischen verschiedenen Mitgliedsländern nicht funktioniert habe "und dann bei der Terrorfahndung noch Schlampereien passiert sind, konnten auch die Anschläge in Paris und Brüssel letztlich nicht verhindert werden."
Vielmehr müssten die Sicherheitsbehörden die technischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Terrorbekämpfung erhalten. Alles andere sei nichts weiter als "ein schlechtes Ablenkungsmanöver für Versagen an anderer Stelle".
Freiheitsrechte nicht zur Disposition stellen
Jörg-Uwe Hahn warnt vor Beschränkungen der FreiheitsrechteDen nach den Brüsseler Anschlägen reflexartig erhobenen Forderungen nach weniger Datenschutz erteilt die FDP-Fraktion im Hessischen Landtag eine klare Absage. Wer "grundlegende Freiheiten" zur Disposition stelle, verkenne, "dass der islamistische Terror genau darauf abzielt, uns in Europa ebendiese Freiheiten, die Rechtsstaatlichkeit und unsere Toleranz zu nehmen und damit unsere Lebensweise grundlegend zu verändern", so der Datenschutzexperte der Fraktion, Jörg-Uwe Hahn.
Mehr Daten brächten nicht mehr Sicherheit: "Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder feststellen müssen, dass die Täter im Vorhinein mit den bereits bestehenden rechtlichen Möglichkeiten bekannt waren sowie entsprechende Daten über deren verfassungsfeindliche Aktivitäten bereits vorgelegen haben." Weil jedoch entweder keine zielgerichtete Auswertung dieser Daten vorgenommen worden sei, die Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden innerhalb und zwischen verschiedenen Mitgliedsländern nicht funktioniert habe "und dann bei der Terrorfahndung noch Schlampereien passiert sind, konnten auch die Anschläge in Paris und Brüssel letztlich nicht verhindert werden."
Vielmehr müssten die Sicherheitsbehörden die technischen, personellen und finanziellen Möglichkeiten zur Terrorbekämpfung erhalten. Alles andere sei nichts weiter als "ein schlechtes Ablenkungsmanöver für Versagen an anderer Stelle".