28.07.2016Das Fusionsvorhaben der Deutschen Börse mit der London Stock Exchange (LSE) hat den Segen der Aktionäre. Am Dienstag und damit am letzten Tag der um zwei Wochen verlängerten Umtauschfrist wurde die auf 60 Prozent gesenkte Schwelle mit 60,35 Prozent knapp überschritten. Das Ergebnis drückt erhebliche Zweifel der Aktionäre am Fusionsvorhaben aus. Hessens FDP-Fraktionschef Florian Rentsch wundert das nicht: "Durch das Brexit-Votum haben sich die Rahmenbedingungen für die Fusion grundlegend verändert." Deutsche Börse und LSE sollten daher nicht versuchen, "mit dem Kopf durch die Wand zu gehen", warnt Rentsch.
Besser wäre es, auf Grundlage der Fakten ein neues Konzept für eine Zusammenarbeit vorzulegen, so der Fraktionschef. Er verweist darauf, dass London nach Auffassung vieler Fachleute schon aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht mehr als Unternehmenssitz in Frage komme. Auch die wirtschaftlichen Gewichte hätten sich zu Gunsten Frankfurts verschoben: "Die Konjunkturerwartungen in der britischen Wirtschaft haben sich seit dem Votum vom 23. Juni drastisch verschlechtert. Das britische Pfund hat deutlich an Wert verloren."
Er könne deshalb nur eine Fusion mit Unternehmenssitz in Frankfurt vorstellen. "Entweder die beiden Unternehmen passen ihre Überlegungen den Realitäten an oder die Fusion wird sehr wahrscheinlich an den genehmigungsrechtlichen Hürden scheitern", warnt Rentsch.
Denn: "Die Börse hat einen öffentlich-rechtlichen Charakter. Als Träger bzw. Betreiber des Börsenhandels unterliegt die Deutsche Börse AG umfassenden Aufsichts- und Kontrollpflichten." Es sei nicht vorstellbar, wie die gesetzlich vorgeschriebene Börsenaufsicht, die beim hessischen Wirtschaftsministerium liege, gegenüber einem Börsenträger durchgesetzt werden könne, der außerhalb der Europäischen Union agiere.
Außerdem müsse die Börsenaufsicht dann einschreiten, wenn Besorgnisse über die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Börse bestehen. Eine Verlegung des Hauptsitzes und damit der Führung des Unternehmens würden sicherlich dazu Anlass geben. Zur Klärung der genehmigungsrechtlichen Fragen hat die FDP-Fraktion ein umfassendes börsenrechtliches Gutachten bei einem renommierten Experten in Auftrag gegeben.
Freie Demokraten lassen Börsen-Fusion rechtlich begutachten
Freie Demokraten lassen Börsen-Fusion rechtlich begutachtenDas Fusionsvorhaben der Deutschen Börse mit der London Stock Exchange (LSE) hat den Segen der Aktionäre. Am Dienstag und damit am letzten Tag der um zwei Wochen verlängerten Umtauschfrist wurde die auf 60 Prozent gesenkte Schwelle mit 60,35 Prozent knapp überschritten. Das Ergebnis drückt erhebliche Zweifel der Aktionäre am Fusionsvorhaben aus. Hessens FDP-Fraktionschef Florian Rentsch wundert das nicht: "Durch das Brexit-Votum haben sich die Rahmenbedingungen für die Fusion grundlegend verändert." Deutsche Börse und LSE sollten daher nicht versuchen, "mit dem Kopf durch die Wand zu gehen", warnt Rentsch.
Besser wäre es, auf Grundlage der Fakten ein neues Konzept für eine Zusammenarbeit vorzulegen, so der Fraktionschef. Er verweist darauf, dass London nach Auffassung vieler Fachleute schon aus genehmigungsrechtlichen Gründen nicht mehr als Unternehmenssitz in Frage komme. Auch die wirtschaftlichen Gewichte hätten sich zu Gunsten Frankfurts verschoben: "Die Konjunkturerwartungen in der britischen Wirtschaft haben sich seit dem Votum vom 23. Juni drastisch verschlechtert. Das britische Pfund hat deutlich an Wert verloren."
Fusion kann an genehmigungsrechtlichen Hürden scheitern
Er könne deshalb nur eine Fusion mit Unternehmenssitz in Frankfurt vorstellen. "Entweder die beiden Unternehmen passen ihre Überlegungen den Realitäten an oder die Fusion wird sehr wahrscheinlich an den genehmigungsrechtlichen Hürden scheitern", warnt Rentsch.
Denn: "Die Börse hat einen öffentlich-rechtlichen Charakter. Als Träger bzw. Betreiber des Börsenhandels unterliegt die Deutsche Börse AG umfassenden Aufsichts- und Kontrollpflichten." Es sei nicht vorstellbar, wie die gesetzlich vorgeschriebene Börsenaufsicht, die beim hessischen Wirtschaftsministerium liege, gegenüber einem Börsenträger durchgesetzt werden könne, der außerhalb der Europäischen Union agiere.
Gutachten in Auftrag gegeben.
Außerdem müsse die Börsenaufsicht dann einschreiten, wenn Besorgnisse über die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Börse bestehen. Eine Verlegung des Hauptsitzes und damit der Führung des Unternehmens würden sicherlich dazu Anlass geben. Zur Klärung der genehmigungsrechtlichen Fragen hat die FDP-Fraktion ein umfassendes börsenrechtliches Gutachten bei einem renommierten Experten in Auftrag gegeben.