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Folgen des Einheitsmindestlohns wären fatal

Nahaufnahme: Steinmetz bei der ArbeitDie Instrumente funktionieren: Seit Oktober erhalten rund 11.000 Bildhauer und Steinmetze einen einheitlichen Branchen-Mindestlohn.
25.10.2013

Scheinbar sind sich die Unterhändler von Union und SPD einig, dass ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 Euro kommen soll. Was sich im ersten Moment nach einer Verbesserung der Lebensumstände anhört, kann gerade für wirtschaftlich schwächere Regionen fatale Folgen haben. Denn die sich formierende Große Koalition riskiert damit beispielsweise Arbeitsplätze und Pleiten bei kleinen und mittleren Unternehmen in Ostdeutschland, warnt der sächsische FDP-Landeschef, Holger Zastrow. Denn vielfach fehle es den ostdeutschen Unternehmen noch an Marktposition und Eigenkapital.

Holger ZastrowHolger Zastrow

Die FDP vertritt die Meinung, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für die Lohnfindung zuständig sind. Dort wo einer dieser Akteure fehlt, und nur da, soll der Staat als Akteur einspringen.  Ein gesetzlich festgeschriebener, branchenübergreifender, flachendeckender Mindestlohn (Einheitsmindestlohn) ist alleine deswegen schon unsinnig, weil beispielsweise die Lebenshaltungskosten regional unterschiedlich sind. „Das Leben in Dresden ist nun einmal preiswerter als in München, im Erzgebirge preiswerter als im Schwarzwald“, erklärt Holger Zastrow hierzu.

Der FDP-Fraktionschef im sächsischen Landtag ist der festen Überzeugung, dass der Staat sich grundsätzlich aus der Lohnfindung herauszuhalten hat. „Diese muss allein eine Angelegenheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sein. Wer nicht weiß, wohin das Gegenteil führt, möge sich mit den Gründen des wirtschaftlichen Untergangs der DDR auseinandersetzen“, erinnert FDP-Bundesvize Zastrow.

Kleine und mittlere Betriebe nicht mehr konkurrenzfähig

Die Meldung von einer eventuellen Einigung bei den Koalitionsverhandlungen bezeichnete der Liberale als schlechte Nachricht für alle kleinen und mittelständischen Unternehmen im Osten. Und dass es nicht nur eine theoretische Befürchtung ist, dass ostdeutsche Unternehmen gegenüber westlichen Mitbewerbern ins Hintertreffen geraten werden, beweist laut Zastrow eben der jüngst eingeführte Mindestlohn im Friseurhandwerk. Die bayerische Landesinnung der Friseure hatte den Mindestlohn in erstaunlicher Offenheit deswegen begrüßt, weil dadurch der Konkurrenzdruck in bayerischen Nachbarregionen zu Sachsen und Thüringen gemildert werde.
 

Die bestehenden Instrumente funktionieren

Die bestehenden Instrumente gegen Lohndumping funktionieren.Die bestehenden Instrumente gegen Lohndumping funktionieren.

Das häufig bemühte Argument, mit einem Mindestlohn würden sittenwidrige Löhne verhindert, ist übrigens nur vorgeschoben, weiß der liberale Sachse. Denn sittenwidriges Handeln ist bereits jetzt justiziabel. „Es wäre vielmehr richtiger, betroffene Arbeitnehmer zu beraten und zu unterstützen.“

„Ich verweise auf ein vorbildhaftes Beispiel aus der Uckermark: Dort hatte jüngst das Arbeitsgericht Eberswalde einen Pizza-Service dazu verurteilt, Aufstockungsleistungen für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer zurückzahlen, der seine Arbeitnehmer mit rund drei Euro pro Stunde entlohnt hatte. Wieder ein schwarzes Schaf weniger, dass auf dem Rücken von Steuerzahlern und Sozialversicherten Kasse machen wollte - und ganz ohne einen Mindestlohn für Pizzaboten“, argumentiert Zastrow.

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