08.08.2013Nachdem das Verfahren gegen Gustl Mollath wiederaufgenommen wird, hat sich die Justizministerin für eine Überprüfung des bisherigen Strafsystems ausgesprochen.
Die Entscheidung, den Fall von Gustl Mollath zur Wiederaufnahme zuzulassen, sei richtig, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im "WDR5-Morgenecho". "Es ist überzeugend, dass das Oberlandesgericht Nürnberg hier einen der Wiederaufnahmegründe in seiner Entscheidung angenommen hat." Dadurch eröffne sich die Möglichkeit, alle Aspekte des Falles einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Es sei gut, dass der Rechtsstaat auch in einer "emotional aufgeheizten Debatte" funktioniere. Sie warnte jedoch vor politischen Eingriffen in die Justiz. Denn die Unabhängigkeit der Justiz sei ein Kennzeichen des Rechtsstaates.
Aus Sicht der Justizministerin müssen die Bedingungen für eine gerichtlich angeordnete Unterbringung in der Psychiatrie zukünftig enger gefasst werden. Dabei gehe es auch um die Bewertung von Gutachten und die generellen Hürden für eine solche Unterbringung. "Denn sieben Jahre lang möglicherweise zu Unrecht in einer psychiatrischen Anstalt eingesperrt zu sein, ist ja das Schlimmste, was einem Menschen überhaupt passieren kann", unterstrich Leutheusser-Schnarrenberger. Die Justizministerin plant, bereits in der kommenden Legislaturperiode ein Gesetz zur Neuordnung der psychiatrischen Unterbringung auf den Weg zu bringen.
Fehlurteile müssen schneller korrigiert werden
Bestehende Missstände müssen abgebaut werdenNachdem das Verfahren gegen Gustl Mollath wiederaufgenommen wird, hat sich die Justizministerin für eine Überprüfung des bisherigen Strafsystems ausgesprochen.
Die Entscheidung, den Fall von Gustl Mollath zur Wiederaufnahme zuzulassen, sei richtig, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im "WDR5-Morgenecho". "Es ist überzeugend, dass das Oberlandesgericht Nürnberg hier einen der Wiederaufnahmegründe in seiner Entscheidung angenommen hat." Dadurch eröffne sich die Möglichkeit, alle Aspekte des Falles einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. Es sei gut, dass der Rechtsstaat auch in einer "emotional aufgeheizten Debatte" funktioniere. Sie warnte jedoch vor politischen Eingriffen in die Justiz. Denn die Unabhängigkeit der Justiz sei ein Kennzeichen des Rechtsstaates.
Aus Sicht der Justizministerin müssen die Bedingungen für eine gerichtlich angeordnete Unterbringung in der Psychiatrie zukünftig enger gefasst werden. Dabei gehe es auch um die Bewertung von Gutachten und die generellen Hürden für eine solche Unterbringung. "Denn sieben Jahre lang möglicherweise zu Unrecht in einer psychiatrischen Anstalt eingesperrt zu sein, ist ja das Schlimmste, was einem Menschen überhaupt passieren kann", unterstrich Leutheusser-Schnarrenberger. Die Justizministerin plant, bereits in der kommenden Legislaturperiode ein Gesetz zur Neuordnung der psychiatrischen Unterbringung auf den Weg zu bringen.
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