27.01.2016In Karlsruhe werden FDP-Vize Wolfgang Kubicki und Hans-Ulrich Rülke, FDP-Spitzenkandidat in Baden-Württemberg, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einreichen. Heribert Prantl hat für die "Süddeutsche Zeitung" die Argumente unter die Lupe genommen. "Den Verdacht, nicht nur im Zweifel, sondern in der Regel für den Rechtsstaat zu streiten, lassen sie gerne auf sich sitzen", erklärte Prantl mit Blick auf die Mitzeichner der Klage Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, die schon in der Vergangenheit erfolgreich in Karlsruhe für die Bürgerrechte gestritten hatten.
Die Beschwerde der Freien Demokraten stütze sich insbesondere auf die europäische Rechtsprechung, erläuterte Prantl. Nicht nur mangelnde Verhältnismäßigkeit attestieren die freidemokratischen Kläger dem Gesetz, sie verlangen auch, dass Personen, die durch das Berufsgeheimnis geschützt seien, auch vor Überwachung geschützt sein müssten.
Besondere Eile bei der Entscheidung in Karlsruhe bestehe noch nicht, denn noch würden keine Daten gespeichert: "Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Erst muss die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Zeit, die notwendige Technik zu installieren."
FDP-Verfassungsbeschwerde gegen VDS
Die Freien Demokraten klagen in Karlsruhe gegen die VorratsdatenspeicherungIn Karlsruhe werden FDP-Vize Wolfgang Kubicki und Hans-Ulrich Rülke, FDP-Spitzenkandidat in Baden-Württemberg, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einreichen. Heribert Prantl hat für die "Süddeutsche Zeitung" die Argumente unter die Lupe genommen. "Den Verdacht, nicht nur im Zweifel, sondern in der Regel für den Rechtsstaat zu streiten, lassen sie gerne auf sich sitzen", erklärte Prantl mit Blick auf die Mitzeichner der Klage Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, die schon in der Vergangenheit erfolgreich in Karlsruhe für die Bürgerrechte gestritten hatten.
Die Beschwerde der Freien Demokraten stütze sich insbesondere auf die europäische Rechtsprechung, erläuterte Prantl. Nicht nur mangelnde Verhältnismäßigkeit attestieren die freidemokratischen Kläger dem Gesetz, sie verlangen auch, dass Personen, die durch das Berufsgeheimnis geschützt seien, auch vor Überwachung geschützt sein müssten.
Besondere Eile bei der Entscheidung in Karlsruhe bestehe noch nicht, denn noch würden keine Daten gespeichert: "Es gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Erst muss die Bundesnetzagentur die technischen Anforderungen definieren. Anschließend haben die Telekommunikationsanbieter weitere sechs Monate Zeit, die notwendige Technik zu installieren."