FDPGesundheit, Altenpflege, Bildung

FDP kritisiert Einrichtung einer Pflegekammer

Seniorin beim Arzt
14.05.2013

Die FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein steht für die Stärkung der Pflegebranche, stellt aber allerdings in Frage, ob die Einrichtung einer Pflegekammer vorteilhaft sei – und ob sie überhaupt verfassungsmäßig passe. „Eine Pflegekammer würde weitere zusätzliche Kosten, zusätzliche Bürokratie, Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträge sowie eine weitere Einschränkung der Flexibilität bedeuten“, machte FDP-Abgeordnete Anita Klahn klar.

Klahn versicherte, die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflegebranche sei ein gemeinsames Ziel für alle Akteure. Sie äußerte jedoch „gewichtige Argumente“ der FDP-Landtagsfraktion gegen die geplante Pflegekammer. Eine „Zwangsverkammerung“ verstoße gegen Artikel 9 des Grundgesetzes und schaffe lediglich mehr sperrige Bürokratie. Dieses Vorgehen sei unvereinbar mit den liberalen Schwerpunkten von Bürokratieabbau und Selbstbestimmung. Das heiße aber noch lange nicht, dass Gegner der Pflegekammer die Stärkung der Pflegebranche nicht unterstützen. „Bedauerlich sind in diesem Zusammenhang die Einlassungen der SPD-Abgeordneten Birte Pauls, die versucht, alle jene, die die Sinnhaftigkeit einer Pflegekammer in Zweifel ziehen, in eine Ecke zu stellen und als Gegner der Pflege darzustellen“, unterstrich Klahn. Klahn ging auf das fehlende Vertrauen in eine Pflegekammer näher ein. Auch SPD-Sozialministerin Kristin Alheit sei mittlerweile zurückhaltend gegenüber den Plänen. Alheit habe auf einer Fachtagung klargestellt, dass vor einer Einrichtung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft werden müsse. „Die Ministerin spielt hier vernünftigerweise auf Zeit und distanziert sich von ihren eigenen Fraktionen, weil sie weiß, dass eine Verkammerung rechtlich nicht möglich ist und auch kein Gewinn für die Pflege wäre“, so Klahn. Eine skeptische Einschätzung der Pflegekammer werde von vielen geschäftlichen Verbänden geteilt, beispielsweise vom Gewerkschaftsverband ver.di. Von daher solle die Landesregierung andere Maßnahmen ergreifen, forderte Klahn. „So müsste zum Beispiel die Ausbildung attraktiver gestaltet oder auch die Dokumentationspflichten weiter überprüft werden“, führte sie aus.

Das Konzept einer Pflegekammer wurde als organisatorische Maßnahme gegen die Herausforderungen des Mangels an Pflegehilfskräfte und der zunehmenden Zahl von Pflegebedürftigen aufgegriffen. Schleswig-Holstein wäre somit das erste Bundesland, welches eine Pflegekammer tatsächlich einrichtet. Sie ist mit anderen Reformen verbunden, beispielsweise mit einer Ausbildungsreform, die finanzielle Unterstützung vom Staat für Auszubildende enthält und zusätzliche Ausbildungsplätze erschaffen sollte.

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