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FDP klagt gegen rot-grüne Schuldenpolitik

Christian DürrChristian Dürr wirft Rot-Grün Bruch von Haushalts- und Verfassungsrecht vor
14.07.2014

Die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen hat Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2012 verfallen lassen und will diese trotzdem in Anspruch nehmen. Der Landesrechnungshof sieht darin einen Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung. Um diese unterschiedlichen Rechtsauffassungen klären zu lassen, wird die FDP-Fraktion eine Klage vor dem Staatsgerichtshof einreichen. Die Liberalen vermuten: "Mit dieser Zweckentfremdung versucht Rot-Grün eine strenge haushaltsrechtliche Regelung auszuhebeln."

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Christian Dürr, kündigt rechtliche Schritte gegen die Schuldenpolitik der Landesregierung an. „Rot-Grün will nicht benötigte Kredite für künftige Wahlgeschenke sichern statt sie wie rechtlich vorgesehen verfallen zu lassen. Wir schließen uns dem Rechnungshof an: Das ist ein Bruch von Haushalts- und Verfassungsrecht. Deswegen werden wir beim Staatsgerichtshof Klage einreichen“, so der FDP-Fraktionschef.

Rot-Grün versucht, eine strenge haushaltsrechtliche Regelung auszuhebeln

Die Verfassung sieht Dürr zufolge enge Grenzen für die Schuldenaufnahme vor. Rot-Grün versuche, sich daran vorbeizutricksen, um vor Wahlen noch mehr Geld ausgeben zu können. „CDU und FDP haben vor der letzten Landtagswahl das genaue Gegenteil gemacht. Wir haben nicht benötigte Kredite einfach gestrichen. SPD und Grüne wollen sich eine Wahlkampfkasse aus Kreditermächtigungen anlegen. Es geht um dreistellige Millionenbeträge“, so Dürr.

„Die Landesregierung hat Kreditermächtigungen, die zur Deckung der Einnahmenlücke im Haushalt gedacht waren, benutzt, um alte Kredite umzuschulden“, erklärt der finanzpolitische Sprecher der Fraktion, Christian Grascha. „Mit dieser Zweckentfremdung versucht Rot-Grün eine strenge haushaltsrechtliche Regelung auszuhebeln.“

Denn normalerweise verfallen Grascha zufolge Kreditermächtigungen nach einem Jahr, wenn sie wegen sprudelnder Steuern nicht benötigt werden. „Wir sehen darin einen Bruch der Landesverfassung“, so Grascha. „Bereits in der Begründung des Rücklagen-Urteils von 2011 hatten die Bückeburger Richter auf dieses Problem hingewiesen.“ Es werde jedoch erst jetzt relevant weil die Steuereinnahmen sprudeln wie nie und Rot-Grün trotzdem alle Kreditermächtigungen voll ausnutzen will.

Dürr macht sich Sorgen um die Einhaltung der Schuldenbremse

Dürr: „SPD und Grüne verbiegen die Schuldenregeln der Verfassung bis zur Unkenntlichkeit. Ich mache mir ernsthafte Sorgen um die Einhaltung der Schuldenbremse ab 2020.“ Rot-Grün drohe die politische Kultur der Stabilität zu untergraben. NRW darf Dürr zufolge nicht zur Blaupause für Niedersachsen werden. Ganze vier Mal sei die Haushaltspolitik von Hannelore Kraft verfassungswidrig gewesen. „Niedersachsen war auf einem sehr guten Weg raus aus den Schulden. Jetzt legen SPD und Grüne wieder den Rückwärtsgang ein“, so der FDP-Fraktionschef.

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