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FDP Bayern prüft Verfassungsbeschwerde

Anwalt mit GesetzbuchDie bayerischen Liberalen setzen sich für die Wahrung der Bürgerrechte ein
10.10.2014

Die enge Zusammenarbeit zwischen Bundesnachrichtendienst (BND) und NSA ist für die bayerischen Liberalen hochproblematisch – sie lassen eine Verfassungsbeschwerde prüfen. Im Rahmen der Operation Eikonal hat der deutsche Geheimdienst massenhaft Daten an sein amerikanisches Pendant weitergegeben. Mit Hilfe des Münchner Anwalts Randhir Dindoyal wollen die Liberalen jetzt in Karlsruhe für die Bürgerrechte von Millionen Deutschen kämpfen.

Bayerns FDP-Generalsekretär Daniel Föst erklärte zu dieser Entscheidung: „Nach dem, was wir bisher wissen, hat eine eklatante Grundrechtsverletzung durch den Bundesnachrichtendienst stattgefunden.“ Diese Grundrechtsverletzung sei offenbar vom Bundeskanzleramt genehmigt und dann vor den parlamentarischen Kontrollgremien verheimlicht worden. Für Föst ist klar: Wenn Bundestag und Bundesregierung nicht zum Schutz der Grundrechte in der Lage sind, müsste geprüft werden, „ob die Bürger dies per Verfassungsbeschwerde selbst in die Hand nehmen können“. Der Liberale unterstrich: „Als potentiell Betroffener würde ich auch selbst Verfassungsbeschwerde erheben.“

Alle Möglichkeiten ausloten

Dindoyal beleuchtete die rechtlichen Aspekte einer möglichen Verfassungsbeschwerde: „Das Post- und Fernmeldegeheimnis ist nach Art. 10 GG unverletzlich. Das Abfangen von Daten an einem Internetknoten zur Weitergabe an ausländische Geheimdienste ist nur in Ausnahmefällen unter parlamentarischer Kontrolle zulässig.“ Außerdem müsse einer Übermittlung das Kanzleramt zustimmen. Insbesondere sei das Abfangen der beruflichen Kommunikation beispielsweise von Rechtsanwälten, Journalisten oder Priestern grundsätzlich unzulässig, stellte Dindoyal klar.

Die ersten Medienberichte legten nahe, dass die Praxis von Bundeskanzleramt, BND und Parlament Grundrechte verletzt habe. Er kündigte an: „Wir werden die Möglichkeit ausloten, das Bundesverfassungsgericht direkt anzurufen, ohne vorher zunächst vor den Fachgerichten zu klagen.“

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