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Europaweite Regeln für Einlagenschutz endlich geregelt

EuroEuropaweite Regeln für Einlagenschutz endlich geregelt
18.12.2013

Nach insgesamt drei Jahren haben sich in der Nacht auf Mittwoch Europaparlament und Rat auf europäische Regeln zum Einlagenschutz geeinigt. Im Kern sehen sie vor, dass Einlagen bis 100.000 Euro EU-weit gesichert werden, d.h. bis zu diesem Betrag wird jedem Einleger auch im Fall eines Bank-Crashs die Auszahlung garantiert. Für Wolf Klinz, finanzpolitischer Sprecher der FDP im EP, der die Trilog-Verhandlungen für die Liberalen mitgeführt hat, ist das ein Schritt nach vorne.

Klinz hebt hervor: „Dass den Banken für die Auszahlung künftig maximal noch sieben Werktage zugestanden werden, ist eine Verbesserung für Bankkunden in der ganzen EU. Zudem ist es erfreulich für Europa, dass der für deutsche Spareinlagen geltende Satz von 100.000 Euro auch in allen anderen EU-Ländern verbindlich wird – und das, ohne deutsche Steuerzahler hierfür mithaftbar zu machen. Die für Sparkassen und Volksbanken wichtigen Instituts-Sicherungssysteme werden in der Richtlinie als gleichwertig anerkannt."

In einem anderen Aspekt kritisiert Klinz den erreichten Kompromiss: „Es liegt deutlich unter der Forderung des Parlaments, dass der Fonds, aus dem die Banken im Notfall diese Summen auszahlen, nur auf einer Zielaustattung von 0,8% der Einlagen pro Land basiert. Diese müssen innerhalb der nächsten zehn Jahre vollständig eingezahlt sein. Manche Länder könnten durch Sonderklauseln sogar auf 0,5% kommen – das ist extrem niedrig. Wir hoffen, dass wir bei der vereinbarten Überprüfung der Regelung in fünf Jahren ein besseres Ergebnis bekommen."

„Auf dem Weg zur Bankenunion bedeutet das Ergebnis von heute Nacht einen Schritt nach vorne. Die kritische Frage, wer künftig über Bankenabwicklungen entscheiden soll, ist aber noch nicht endgültig beantwortet. Hier muss es bald Klarheit geben."

Voraussichtlich in seiner April-Sitzung wird das Plenum des Europaparlaments über die Beschlüsse abstimmen. Dann haben die Mitgliedstaaten zwölf Monate Zeit zur Umsetzung.

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