11.04.2018Bayern bekommt ein neues Polizeiaufgabengesetz: Es verwischt die Trennlinie zwischen Polizei und Geheimdienst, die über Jahrzehnte Bestand hatte, in nicht gekannter Art und Weise und schafft das wohl härteste Sicherheitsgesetz seit 1945. Der Gesetzentwurf "zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts" bietet entsprechend mächtig viel Stoff für hitzige Diskussionen. Auch bei der Thomas-Dehler-Stiftung / Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. "Ist Bayern auf dem Weg zum Überwachungsstaat?" Darüber diskutierten Nadja Hirsch MdEP, Stefan Thomae MdB und Hartmut Goebel von Digitalcourage.
Insgesamt 12 mögliche Grundrechtsverstöße hat Stephan Thomae MdB in seiner kritischen Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf ausgemacht. Er plant, gegen diese Paragraphen vor den Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die gerne genutzte Ausrede, dass die EU-Datenschutzrichtlinie dies erforderlich machen würde, widerlegt Nadja Hirsch, unter anderem mit dem Datenschutzgrundrecht der EU sowie den vorangestellten Erwägungen zur Datenschutzrichtlinie. Sie kritisiert vor allem, dass die Datenschutzgrundverordnung auf der einen Seite ein sehr hohes Schutzniveau für die Bürger schaffe gegenüber privaten Anbietern, und auf der anderen Seite „das Polizeiaufgabengesetz die Bürger zum Freiwild macht“. Deshalb setzt sie sich auch für eine Überprüfung durch die EU-Kommission ein.
EU-Kommission muss Bayerns neues Polizeiaufgabengesetz prüfen
Ist Bayern auf dem Weg zum Überwachungsstaat?Bayern bekommt ein neues Polizeiaufgabengesetz: Es verwischt die Trennlinie zwischen Polizei und Geheimdienst, die über Jahrzehnte Bestand hatte, in nicht gekannter Art und Weise und schafft das wohl härteste Sicherheitsgesetz seit 1945. Der Gesetzentwurf "zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts" bietet entsprechend mächtig viel Stoff für hitzige Diskussionen. Auch bei der Thomas-Dehler-Stiftung / Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. "Ist Bayern auf dem Weg zum Überwachungsstaat?" Darüber diskutierten Nadja Hirsch MdEP, Stefan Thomae MdB und Hartmut Goebel von Digitalcourage.
Insgesamt 12 mögliche Grundrechtsverstöße hat Stephan Thomae MdB in seiner kritischen Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf ausgemacht. Er plant, gegen diese Paragraphen vor den Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die gerne genutzte Ausrede, dass die EU-Datenschutzrichtlinie dies erforderlich machen würde, widerlegt Nadja Hirsch, unter anderem mit dem Datenschutzgrundrecht der EU sowie den vorangestellten Erwägungen zur Datenschutzrichtlinie. Sie kritisiert vor allem, dass die Datenschutzgrundverordnung auf der einen Seite ein sehr hohes Schutzniveau für die Bürger schaffe gegenüber privaten Anbietern, und auf der anderen Seite „das Polizeiaufgabengesetz die Bürger zum Freiwild macht“. Deshalb setzt sie sich auch für eine Überprüfung durch die EU-Kommission ein.