26.06.2013FDP-FraktionRechtspolitik

DYKMANS: Bundestag schafft Rechtsgrundlage für modernes Datenbankgrundbuch

BERLIN. Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung eines Datenbankgrundbuchs im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt die zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS:

​Wir haben heute den Grundstein für die Modernisierung und die Zukunft unseres bewährten Grundbuchs gelegt.

Das Gesetz ist die rechtliche Grundlage für eine Umstellung des elektronischen Grundbuchs auf eine strukturierte Datenbank. Die Bundesländer haben sich in einer Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung eines solchen Datenbankgrundbuchs verpflichtet. Das langfristige Ziel dieser Vereinbarung ist, dass sich alle 16 Bundesländer an dieser Umstellung beteiligen und dadurch ein bundesweit einheitliches Datenbankgrundbuch entsteht.

Die strukturierten Grundbuchdaten ermöglichen eine wesentlich effektivere Nutzung des Grundbuchs. So werden übersichtlichere und nach den Bedürfnissen angepasste Darstellungsformen zugelassen. Im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Grenzen werden neue Recherche- und Auskunftsmöglichkeiten entstehen. Die strukturierten Grundbuchdaten werden auch eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen.

 

500-Dyckmans-Datengrundbuch

500-dyckmans-datengrundbuch.pdf

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