DYCKMANS: Keine vorbeugende Sicherungsverwahrung für Islamisten
BERLIN. Angesichts entsprechender Vorstöße aus der Union erklärt die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Mechthild DYCKMANS:
Eine vorbeugende Sicherungsverwahrung für gewaltbereite Islamisten lehnt die FDP grundsätzlich ab. Entsprechende Ideen aus Kreisen der Union sind verfassungsrechtlich bedenklich und daher auch nicht diskussionswürdig. Alleine der Verdacht einer Straftat reicht nicht aus, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu verhängen. Bei der hier vorzunehmenden Güterabwägung überwiegen regelmäßig die grundrechtlich geschützten Interessen des unter Verdacht stehenden Islamisten. Ein vorbeugender Gewahrsam ist auch nach den Polizeigesetzen der Länder nur innerhalb enger Schranken zulässig. Voraussetzung ist stets das Vorliegen einer Gefahr. Eine solche besteht aber nur dann, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht. Alleine die Gewaltbereitschaft reicht demnach nicht aus, um eine solche Gefahr zu begründen. Vor diesem Hintergrund ist die Stellungnahme von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, in der sie sich ebenfalls gegen die vorbeugende Sicherungsverwahrung ausspricht, zu begrüßen. Ministerin Brigitte Zypries muss nunmehr zeigen, dass sie auch in der großen Koalition in der Lage ist, ihre rechtstaatlichen Vorstellungen gegenüber den verfassungsrechtlich bedenklichen Vorschlägen der Union durchzusetzen.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de