21.07.2015Die CSU plant die Rückkehr zu einem strengeren Versammlungsgesetz: Sie will Vermummung wieder als Straftatbestand behandeln lassen. Bislang war sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das Thema treibt die CSU seit 2010 um. Damals hatte die FDP als Koalitionspartner eine Lockerung des Versammlungsgesetzes durchgesetzt. Die damals verabschiedeten bürgerfreundlichen Regelungen hätten sich bewährt, meint FDP-Generalsekretär Daniel Föst. Er sieht einmal mehr bestätigt: "Die CSU begreift das Versammlungsrecht jedoch primär als Recht des Staates zur Einschränkung von Versammlungen."
Der Freidemokrat mahnt: "Vermummung ist eine Ordnungswidrigkeit und sollte es auch bleiben." Die von der CSU geplante Einstufung als Straftat sei nicht nur unverhältnismäßig, sie nehme den Polizisten auch die Möglichkeit, solche Vergehen im eigenen Ermessen zu ahnden oder darauf zu verzichten, weist er daraufhin, dass die Regelung im Einsatz große Problem birgt. "Diesen Ermessensspielraum sollte die Politik der Polizei weiterhin zugestehen, damit Eskalationen vermieden werden können", mahnt Föst.
"Die CSU beweist wieder, dass sie Grundrechte als Sicherheitsrisiko versteht", schimpft der Liberale. Statt am bewährten bayerischen Versammlungsgesetz herumzudoktern, solle der Landtag lieber eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten durchsetzen, fordert Föst. Er fragt sich: "Von Demonstranten verlangen wir 'offenes Visier' - warum lassen wir die Polizei nicht mit gutem Beispiel vorangehen? Polizisten sollten durch ein pseudonymisiertes Erkennungsmerkmal identifizierbar sein, damit Vorwürfe gegen Beamte aufgeklärt werden können."
CSU versteht Grundrechte als Sicherheitsrisiko
Daniel Föst wertet die CSU-Pläne als unverhältnismäßigDie CSU plant die Rückkehr zu einem strengeren Versammlungsgesetz: Sie will Vermummung wieder als Straftatbestand behandeln lassen. Bislang war sie als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Das Thema treibt die CSU seit 2010 um. Damals hatte die FDP als Koalitionspartner eine Lockerung des Versammlungsgesetzes durchgesetzt. Die damals verabschiedeten bürgerfreundlichen Regelungen hätten sich bewährt, meint FDP-Generalsekretär Daniel Föst. Er sieht einmal mehr bestätigt: "Die CSU begreift das Versammlungsrecht jedoch primär als Recht des Staates zur Einschränkung von Versammlungen."
Innenminister Joachim Herrmann begründet die geplante Verschärfung des Versammlungsrechts unter anderem mit Ausschreitungen bei der EZB-Demo in Frankfurt. Er gibt selber zu, dass es vergleichbare Fälle in Bayern bisher nicht gegeben hat. "Unsere Rechtslage hat sich also bewährt", sagt Daniel Föst. Auch der G7-Gipfel in Elmau taugt nicht als Begründung: "Dort hat sich gezeigt, das es keine Notwendigkeit für Gesetzesverschärfungen gibt."
Einstufung als Straftat ist unverhältnismäßig
Der Freidemokrat mahnt: "Vermummung ist eine Ordnungswidrigkeit und sollte es auch bleiben." Die von der CSU geplante Einstufung als Straftat sei nicht nur unverhältnismäßig, sie nehme den Polizisten auch die Möglichkeit, solche Vergehen im eigenen Ermessen zu ahnden oder darauf zu verzichten, weist er daraufhin, dass die Regelung im Einsatz große Problem birgt. "Diesen Ermessensspielraum sollte die Politik der Polizei weiterhin zugestehen, damit Eskalationen vermieden werden können", mahnt Föst.
"Die CSU beweist wieder, dass sie Grundrechte als Sicherheitsrisiko versteht", schimpft der Liberale. Statt am bewährten bayerischen Versammlungsgesetz herumzudoktern, solle der Landtag lieber eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten durchsetzen, fordert Föst. Er fragt sich: "Von Demonstranten verlangen wir 'offenes Visier' - warum lassen wir die Polizei nicht mit gutem Beispiel vorangehen? Polizisten sollten durch ein pseudonymisiertes Erkennungsmerkmal identifizierbar sein, damit Vorwürfe gegen Beamte aufgeklärt werden können."