27.06.2013FDP-FraktionRechtspolitik

BUSCHMANN: Rechtsstaat finanziell gestärkt

BERLIN. Im Vermittlungsausschuss haben sich Bundestag und Bundesrat zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und zur Prozesskostenhilfe geeinigt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN:

Die Einigung von Bund und Ländern ist gut für den deutschen Rechtsstaat. Sie sichert den Zugang sozial schwacher Menschen zum Recht. Denn die Länder haben akzeptiert, dass die christlich-liberale Koalition nicht dem Wunsch nach einer Beschneidung der Prozess- und Beratungskostenhilfe gefolgt ist. Zugleich enthält das Paket Maßnahmen, um die Arbeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften in den Ländern auf ein finanziell solides Fundament zu stellen.

Darüber hinaus gewährleistet die Kostenrechtsmodernisierung, dass auch in Zukunft in der Fläche Rechtsberatung für alle Rechtsgebiete auf hohem Niveau für alle Bürger stattfinden kann. Insbesondere die Modernisierung der Rechtsanwaltsgebühren sichert den Zugang des Bürgers zum Recht. Sie verhindert, dass sich die Anwaltschaft aus der Fläche und aus der Beratung zu bestimmten Rechtsgebieten zurückzieht, weil es schlicht nicht auskömmlich wäre.

508-Buschmann-Kostenrechtsmodernisierungsgesetz

508-buschmann-kostenrechtsmodernisierungsgesetz.pdf

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