03.05.2013FDP-FraktionRechtspolitik

BUSCHMANN: Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs gestärkt

BERLIN. Der Bundesrat hat heute das auf Initiative der christlich-liberalen Regierungskoalition bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) gebilligt. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Marco BUSCHMANN: Sexueller Missbrauch hinterlässt schreckliche Verletzungen der Seele, die niemals heilen. Niemand kann das erlittene Verbrechen ungeschehen machen. Aber der Zugang zum Recht soll diesen Menschen nicht unnötig schwer fallen. Es ist deshalb richtig, dass sich die Politik der Frage angenommen hat, wie wir den Opfern helfen können. Das verabschiedete Gesetz soll den Opfern Brücken bauen, um Hindernisse auf dem Weg zu ihrem guten Recht zu überwinden. Nach dem neuen Gesetz können daher Mehrfachvernehmungen der Opfer vermieden werden, indem Bild- und Tonaufzeichnungen eingesetzt werden. Die Bestellung eines Rechtsbeistandes für mittlerweile Volljährige soll erleichtert werden. Zudem wird die Einschränkung der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung nicht nur bei der Vernehmung minderjähriger, sondern auch volljähriger Opfer sexueller Gewalt ermöglicht. Auch bei den Verjährungsfristen wurden für die Betroffenen Verbesserungen erreicht. Die Verjährungsfrist für die zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer wird auf 30 Jahre verlängert. Im Strafrecht beginnt die Verjährung künftig erst mit der Vollendung des 21. Lebensjahres. Auch die Hilfsfonds für die Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs müssen aktiviert und finanziell so ausgestattet werden, wie Bund und Länder es angekündigt haben. Der Bund hat seine Zusage gehalten und ist mit 50 Mio. Euro quasi in Vorleistung getreten. Auf den Anteil, den die Länder zugesagt haben, müssen die Opfer größtenteils leider noch immer warten. Daher sollten sich alle Fraktionen dafür einsetzen, dass die Länder das von ihnen Zugesagte den Opfern nicht schuldig bleiben.

357-Buschmann-Opfer_sexuellen_Missbrauchs.pdf

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