BURGBACHER: Föderalismusreform muss Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu regeln
BERLIN. Zu der Forderung des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen bei der Föderalismusreform auch über die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, einschließlich des Länderfinanzausgleichs, zu reden, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst BURGBACHER:
Die Freien Demokraten begrüßen, dass es in der Union offensichtlich Bewegung in der Frage der Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern gibt. Die FDP hat immer gefordert, in der Föderalismusreform die Finanzbeziehungen nicht auszuklammern. Die Fehler der an groß-koalitionären Strukturen gescheiterten Föderalismuskommission dürfen sich nicht wiederholen. Ohne eine umfassende Reform der Finanzbeziehungen bleibt jede Reform des Föderalismus ein Torso.
Die Steuerautonomie für die Länder muss dabei ebenso auf der Tagesordnung stehen wie auch die Reform des Länderfinanzausgleichs als Konsequenz eines Steuerwettbewerbs. Das Prinzip "Wer bestellt, bezahlt" muss als echtes Konnexitätsprinzip im Grundgesetz verankert werden. Bund, Länder und Gemeinden müssen durch die Festschreibung von Stabilitätskriterien im Grundgesetz auf eine strenge Begrenzung ihrer Defizite und ihrer Verschuldung verpflichtet werden. Nur so bleiben zukünftige Generationen handlungsfähig.
Die Liberalen werden ihre konstruktive Mitarbeit an der wichtigen Reform des Föderalismus im Deutschen Bundestag fortsetzen und auch über ihre Stimmenanteile im Bundesrat Gewicht in die Waagschale werfen.
Bettina Lauer
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