FDPFreihandelsabkommen CETA

Bundesverfassungsgericht hat Schaden abgewendet

Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf Lambsdorff begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe
17.10.2016

Das Bundesverfassungsgericht hat das CETA-Handelsabkommen der EU mit Kanada unter Auflagen vorläufig gebilligt. Damit kann das Abkommen prinzipiell wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Die Freien Demokraten begrüßen die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit sei ein "Riesenschaden" für Europa abgewendet worden, twitterte der Vizepräsident des Europaparlaments, Alexander Graf Lambsdorff.

Das Bundesverfassungsgericht hat gleich mehrere Anträge auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Richter nannten aber auch Bedingungen - Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Deutschland aussteigen kann, falls es dazu durch ein späteres Karlsruher Urteil gezwungen wird. Das Urteil sagt noch nichts über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden aus. Über sie will das Gericht noch im Detail verhandeln.

 

Verfassungsgericht hat Weitsicht bewiesen

"Auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht, unterstreichen die Richter, dass ernsthafte Sorgen über die demokratische Legitimation von CETA vollkommen unbegründet sind", freut sich Alxander Graf Lambsdorff über dei Entscheidung. Das Verfassungsgericht habe Weitsicht bewiesen und eine Entscheidung getroffen, "die Schaden von Europa, der EU und ihren Mitgliedstaaten abgewendet" habe.

Sehr gutes, erfolgreiches und ausgewogenes Abkommen

Der FDP-Europaabgeordnete unterstrich einmal mehr, dass die EU-Handelspolitik "eines der erfolgreichsten Felder europäischer Politik überhaupt" sei. Hier werde die EU weltweit ernst genommen und könne ein großes Gewicht in die Waagschale werfen.

Nun liege es am Europäischen Parlament und am Handelsministerrat, CETA aufs Gleis zu setzen. Aus Sicht der Freien Demokraten sei CETA "ein sehr gutes, erfolgreiches und ausgewogenes Abkommen, das auf jeden Fall ratifiziert werden sollte.“

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