27.06.2014Das Gesetz zur Rente mit 63 ist nicht nur heftig umstritten, es enthält auch handwerkliche Fehler. Eine Lücke ermöglicht, bereits mit 61 Jahren aus dem Vollzeit-Berufsleben auszusteigen, ohne später Abschläge befürchten zu müssen, berichtet die „Frankfurter Rundschau“. Für die Liberalen ist das Gesetz ohnehin „größter anzunehmender demografischer Unfug“, wie FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing es ausdrückt. Bayerns FDP-Chef Albert Duin kritisierte das Vorhaben scharf.
Die Große Koalition versündige sich damit nicht nur an kommenden Generationen, sondern verspiele auch jegliche Glaubwürdigkeit in Europa. "Während Griechenland auf Druck der Troika sein Renteneintrittsalter heraufsetzt, setzt die deutsche Bundesregierung Anreize zur Frühverrentung mit 61", so Duin. Deutschland predige den europäischen Krisenländern Wasser und saufe selber Wein. "Dem Rausch wird zwangsläufig ein heftiger Kater folgen", warnte Bayerns FDP-Chef.
"Deutschland und Europa brauchen seriöse Politik mit Weitblick", forderte Duin. Politiker, die die demographische Entwicklung ignorieren, seien da völlig fehl am Platz.
Wie diese Woche bekannt wurde, ermöglicht es die von CDU/CSU und SPD beschlossene Rentenreform, bereits mit 61 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Dazu müssen Arbeitnehmer sich nur arbeitslos melden und für vier Stunden in der Woche einen Minijob ausüben. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion eingeräumt. Diese Zeit wird den Beitragsjahren voll zugerechnet Dies belastet sowohl die Arbeitslosen- als auch die Rentenversicherung und letztlich alle Beitragszahler.
Bundesregierung setzt Anreize zur Frühverrentung mit 61
Zerplatzt das Rentenpaket?Das Gesetz zur Rente mit 63 ist nicht nur heftig umstritten, es enthält auch handwerkliche Fehler. Eine Lücke ermöglicht, bereits mit 61 Jahren aus dem Vollzeit-Berufsleben auszusteigen, ohne später Abschläge befürchten zu müssen, berichtet die „Frankfurter Rundschau“. Für die Liberalen ist das Gesetz ohnehin „größter anzunehmender demografischer Unfug“, wie FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing es ausdrückt. Bayerns FDP-Chef Albert Duin kritisierte das Vorhaben scharf.
Die Große Koalition versündige sich damit nicht nur an kommenden Generationen, sondern verspiele auch jegliche Glaubwürdigkeit in Europa. "Während Griechenland auf Druck der Troika sein Renteneintrittsalter heraufsetzt, setzt die deutsche Bundesregierung Anreize zur Frühverrentung mit 61", so Duin. Deutschland predige den europäischen Krisenländern Wasser und saufe selber Wein. "Dem Rausch wird zwangsläufig ein heftiger Kater folgen", warnte Bayerns FDP-Chef.
"Deutschland und Europa brauchen seriöse Politik mit Weitblick", forderte Duin. Politiker, die die demographische Entwicklung ignorieren, seien da völlig fehl am Platz.
FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing monierte per Twitter: „Größter anzunehmender (demographischer) Unfug: Die Rente mit 63 ist eine Rente mit 61. DGB findet es klasse...“ Er bezieht sich damit auf ein Schreiben der Rechtsabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), in dem sie ausdrücklich auf das Schlupfloch hinweist. Es sei eine "Lösungsoption, um notwendige Zeiten zur Erfüllung der Wartezeiten zurückzulegen", heißt es dem Bericht der Frankfurter Rundschau zufolge.
Hintergrund
Wie diese Woche bekannt wurde, ermöglicht es die von CDU/CSU und SPD beschlossene Rentenreform, bereits mit 61 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand zu gehen. Dazu müssen Arbeitnehmer sich nur arbeitslos melden und für vier Stunden in der Woche einen Minijob ausüben. Das hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion eingeräumt. Diese Zeit wird den Beitragsjahren voll zugerechnet Dies belastet sowohl die Arbeitslosen- als auch die Rentenversicherung und letztlich alle Beitragszahler.
Die FDP lehnt das Gesetz zur Rente mit 63 (bzw. 61) Jahren ab. Die Liberalen fordern stattdessen ein flexibles Renteneintrittsalter nach schwedischem Vorbild. Die starren Altersgrenzen sollen abgeschafft werden. Jeder Versicherte soll selbst entscheiden können, wann er in den Ruhestand geht - jedoch nicht zu Lasten der Sozialkassen, sondern mit entsprechenden Abschlägen.