30.04.2014Im Juli soll das Rentenpaket in Kraft treten. Doch schon im Januar startete Arbeitsministerin Andrea Nahles eine aufwändige Werbekampagne dazu und die hätte es wohl nie geben dürfen. Zu diesem Schluss ist der Bundesrechnungshof gekommen. Thorsten Denkler weiß in der Süddeutschen Zeitung zu berichten, dass es in einem 32-seitigen Schreiben des Bundesrechnungshofes an den Bundestags-Haushaltsausschuss heißt: Die Kampagne sei "keine im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässige Fortsetzungsmaßnahme."
Und weiter schreibt er: „1,15 Millionen Euro hat sich Sozialdemokratin Nahles ihren Stolz kosten lassen. Nichts im Vergleich zu den 160 Milliarden Euro, die das Paket die Beitragszahler bis 2030 kosten wird. Aber für eine ministerielle Werbekampagne ist das eine ganz schöne Stange Geld.“
Jetzt aber habe der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Kampagne "keine im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässige Fortsetzungsmaßnahme" sei. Offenbar sei die Summe rechtswidrig ausgegeben worden. Der Rechnungshof schließe in seinem Gutachten zudem eine "unzulässige Wahlwerbung" für eine bestimmte politische Partei "nicht grundsätzlich“ aus.
Bundesrechnungshof rügt Nahles
Andrea Nahles hat rechtswidrig viel Geld für Werbekampagne ausgegebenIm Juli soll das Rentenpaket in Kraft treten. Doch schon im Januar startete Arbeitsministerin Andrea Nahles eine aufwändige Werbekampagne dazu und die hätte es wohl nie geben dürfen. Zu diesem Schluss ist der Bundesrechnungshof gekommen. Thorsten Denkler weiß in der Süddeutschen Zeitung zu berichten, dass es in einem 32-seitigen Schreiben des Bundesrechnungshofes an den Bundestags-Haushaltsausschuss heißt: Die Kampagne sei "keine im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässige Fortsetzungsmaßnahme."
Denkler erinnert in seinem Bericht daran, dass Andrea Nahles schon am Tag der Kabinettsentscheidung zum Rentenpaket die Werbekampagne gestartet hat. „ Sie muss so stolz gewesen sein, dass sie schon im Vorfeld eine aufwändige Werbekampagne für das Paket in Auftrag gegeben hatte“, moniert der Journalist.
Und weiter schreibt er: „1,15 Millionen Euro hat sich Sozialdemokratin Nahles ihren Stolz kosten lassen. Nichts im Vergleich zu den 160 Milliarden Euro, die das Paket die Beitragszahler bis 2030 kosten wird. Aber für eine ministerielle Werbekampagne ist das eine ganz schöne Stange Geld.“
Jetzt aber habe der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Kampagne "keine im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässige Fortsetzungsmaßnahme" sei. Offenbar sei die Summe rechtswidrig ausgegeben worden. Der Rechnungshof schließe in seinem Gutachten zudem eine "unzulässige Wahlwerbung" für eine bestimmte politische Partei "nicht grundsätzlich“ aus.