04.11.2013Union und SPD haben sich auf die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Liberale aus den Bundesländern haben diesen Schritt scharf kritisiert. Die Bürgerrechte hätten in einer Großen Koalition keinen Anwalt mehr, warnte FDP-NRW Chef Christian Lindner.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war während ihrer gesamten Amtszeit eine vehemente Advokatin für die Bürgerrechte. Dies ging soweit, dass sie aufgrund ihrer strikten Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von ihren Kabinettskollegen als "Madame No und Sicherheitsrisiko für Deutschland" bezeichnet wurde. Ihr Alternativvorschlag ist die sogenannte Quick Freeze Lösung, bei der Telekommunikations- und Bewegungsdaten nur dann gespeichert werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht.
Leutheusser-Schnarrenberger hofft, dass durch das abgehörte Kanzlerinnen-Handy in der Politik ein Umdenken eingeleitet wird. "Durch das Handy von Frau Merkel könnte sich das öffentliche Bewusstsein dafür nun aber doch verändern. Es kann nicht sein, dass Union und SPD jetzt einfach wieder zur Tagesordnung übergehen und die Vorratsdatenspeicherung beschließen", betonte die Liberale.
Der Chef der nordrhein-westfälischen Liberalen, Christian Lindner, kommunizierte sein Unverständnis über das Vorgehen von CDU/CSU und SPD via Twitter: "Trotz NSA will die #GroKo wohl die #Vorratsdatenspeicherung - Bürgerrechte haben keinen Anwalt in der Regierung." Auch der schleswig-holsteinische Liberale Wolfgang Kubicki sieht die Bürgerrechte gefährdet. Vor lauter Vorfreude auf eine Große Koalition werfe die Union kurz nach der Wahl das Versprechen über Bord, die Vorratsdatenspeicherung kritisch überprüfen zu wollen, unterstrich er.
Die EU hatte eine Richtlinie erlassen, die von den Mitgliedsstaaten die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten ihrer Bürger verlangte. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie gekippt, da es "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" auslöse. Daraufhin hatte die schwarz-gelbe Koalition um eine grundgesetz- und EU-Rechtskonforme Lösung gerungen. Die ursprüngliche EU-Richtlinie steht wegen eben dieser rechtlichen Bedenken aktuell auf dem Prüfstand. Leutheusser-Schnarrenberger vertrat die Position, dass in Deutschland nicht auf Grundlage einer möglicherweise EU-rechtswidrigen Richtlinie die Vorratsdatenspeicherung einführen werde. Die EU-Kommission hatte daraufhin mit einer Klage wegen Nichtumsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.
Die Bürger durch die präventive Speicherung aller Telekommunikationsdaten unter Generalverdacht zu stellen, kommt für die Liberalen nicht in Frage. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages attestierte "praktisch keine Auswirkungen" auf die Aufklärungsraten bei dieser Fahndungsmethode. Die FDP als Partei der Freiheit, des Rechtsstaats und der Bürgerrechte wird sich in Deutschland und Europa weiterhin dafür einsetzen, dass Freiheit ein Grundrecht bleibt.
Bürgerrechte haben keinen Anwalt mehr
Schwarz-Rot setzt auf Generalverdacht statt BürgerrechtsschutzUnion und SPD haben sich auf die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Liberale aus den Bundesländern haben diesen Schritt scharf kritisiert. Die Bürgerrechte hätten in einer Großen Koalition keinen Anwalt mehr, warnte FDP-NRW Chef Christian Lindner.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war während ihrer gesamten Amtszeit eine vehemente Advokatin für die Bürgerrechte. Dies ging soweit, dass sie aufgrund ihrer strikten Ablehnung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung von ihren Kabinettskollegen als "Madame No und Sicherheitsrisiko für Deutschland" bezeichnet wurde. Ihr Alternativvorschlag ist die sogenannte Quick Freeze Lösung, bei der Telekommunikations- und Bewegungsdaten nur dann gespeichert werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht.
Leutheusser-Schnarrenberger hofft, dass durch das abgehörte Kanzlerinnen-Handy in der Politik ein Umdenken eingeleitet wird. "Durch das Handy von Frau Merkel könnte sich das öffentliche Bewusstsein dafür nun aber doch verändern. Es kann nicht sein, dass Union und SPD jetzt einfach wieder zur Tagesordnung übergehen und die Vorratsdatenspeicherung beschließen", betonte die Liberale.
Der Chef der nordrhein-westfälischen Liberalen, Christian Lindner, kommunizierte sein Unverständnis über das Vorgehen von CDU/CSU und SPD via Twitter: "Trotz NSA will die #GroKo wohl die #Vorratsdatenspeicherung - Bürgerrechte haben keinen Anwalt in der Regierung." Auch der schleswig-holsteinische Liberale Wolfgang Kubicki sieht die Bürgerrechte gefährdet. Vor lauter Vorfreude auf eine Große Koalition werfe die Union kurz nach der Wahl das Versprechen über Bord, die Vorratsdatenspeicherung kritisch überprüfen zu wollen, unterstrich er.
Hintergrund
Die EU hatte eine Richtlinie erlassen, die von den Mitgliedsstaaten die anlasslose Speicherung der Telekommunikationsdaten ihrer Bürger verlangte. Das Bundesverfassungsgericht hatte ein erstes Gesetz zur Umsetzung dieser Richtlinie gekippt, da es "ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins" auslöse. Daraufhin hatte die schwarz-gelbe Koalition um eine grundgesetz- und EU-Rechtskonforme Lösung gerungen. Die ursprüngliche EU-Richtlinie steht wegen eben dieser rechtlichen Bedenken aktuell auf dem Prüfstand. Leutheusser-Schnarrenberger vertrat die Position, dass in Deutschland nicht auf Grundlage einer möglicherweise EU-rechtswidrigen Richtlinie die Vorratsdatenspeicherung einführen werde. Die EU-Kommission hatte daraufhin mit einer Klage wegen Nichtumsetzung vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht.
Die Bürger durch die präventive Speicherung aller Telekommunikationsdaten unter Generalverdacht zu stellen, kommt für die Liberalen nicht in Frage. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages attestierte "praktisch keine Auswirkungen" auf die Aufklärungsraten bei dieser Fahndungsmethode. Die FDP als Partei der Freiheit, des Rechtsstaats und der Bürgerrechte wird sich in Deutschland und Europa weiterhin dafür einsetzen, dass Freiheit ein Grundrecht bleibt.
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