03.04.2006FDP

Beschluß des FDP-Präsidiums: Kontenabfrage beschränken - Bankgeheimnis wieder herstellen

FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:

Berlin. Das Präsidium der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung
am 03. April 2006 einstimmig beschlossen:

"Am 01. April 2005 ist das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft getreten, das den Behörden erlaubt, auf elektronischem Wege nach eigenem Ermessen Konten-Informationen abzurufen.

Seitdem dürfen Sozialämter, Arbeitsagenturen, Bafög-Stellen und weitere Behörden jederzeit Konto- und Depotnummern, Einrichtungs- und Auflösungstag, sowie Namen und Geburtsdatum von Kontoinhabern und Verfügungsberechtigten abfragen.

Durch das Gesetz zur automatisierten Kontoabfrage wird in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger massiv und in unverhältnismäßiger Weise eingegriffen. Das Bankgeheimnis ist faktisch abgeschafft.

Die Befürchtung, daß mit diesem Gesetz der Bürger zu einem bloßen Objekt staatlicher Überwachung und Spitzelei wird, bestätigt sich: Waren es im Jahr 2004 noch 39 417 Abfragen, stieg die Zahl 2005 drastisch um mehr als 50 Prozent an. Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums haben Behörden im vergangenen Jahr insgesamt 62 410 Konto-Abfragen vorgenommen.

Die Ermittler dürfen unter erleichterten Bedingungen auch die Banken-Daten unbescholtener Bankkunden abfragen. Vorausgesetzt, es besteht der dringende Verdacht der Steuerhinterziehung und andere Recherchen der Ermittler haben nicht die erwünschte Klarheit gebracht. Bis Ende Februar 2006 wurden bereits weitere 11 100 Konten durchleuchtet.

Für den Bereich der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung gedacht, entwickelt sich die Kontenabfrage schleichend zu einer alltäglichen Ermittlungsmethode.

Die Bundesregierung ist indessen nicht in der Lage, den Nutzen der Massen-Abfragen zu belegen. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage des FDP-Obmanns im Finanzausschuß Volker Wissing hat sie eingeräumt, daß ihr keine Zahlen darüber vorlägen, wie viele Verstöße gegen steuer- und sozialrechtliche Vorschriften mit Hilfe des neuen Kontrollinstruments aufgedeckt worden sind.

Aus dem Finanzministerium hieß es, daß es "bislang keine nachprüfbaren Mißgriffe" staatlicher Behörden gegeben habe.

Stichproben durch Datenschutzbeauftragte haben allerdings ergeben, daß in vielen Fällen keine Überprüfungsprotokolle durch die Ermittlungsbehörden angefertigt worden seien. Dies jedoch ist zwingend vorgeschrieben. Eine Überprüfung muß auch aus verfassungs-rechtlichen Gründen in jedem Einzelfall schriftlich begründet und dokumentiert werden. In der Praxis wird der Datenschutz zum Gnadenakt der Finanzbehörden.

Es fehlt jegliche Sensibilität im Umgang mit den Daten der Bürger. Für die Bundesregierung ist der Mißbrauch bei Kontoabfragen offenbar ein Kavaliersdelikt.

Das Präsidium der FDP fordert die Bundesregierung auf, umgehend die Rechtmäßigkeit der
Kontenabfragen sicher zu stellen. Die Liberalen lehnen das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ab. Der Vollzug des Gesetzes hat die grundsätzlichen Bedenken der FDP bestätigt. Das Bankgeheimnis muß wieder hergestellt werden."

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