12.06.2015FDPMedien-, Internet- und Netzpolitik

BEER: IT-Sicherheitsgesetz erfüllt nicht seinen Zweck

Berlin. Zur Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt die FDP-Generalsekretärin NICOLA BEER:

„Das IT-Sicherheitsgesetz hat viele Lücken und ‚besticht‘ durch unscharfe Begrifflichkeiten. Als aktuelles Beispiel eignet sich der Hackerangriff auf den Deutschen Bundestag: Die im Gesetzentwurf benutzte Definition ‚kritische Infrastruktur‘ ist völlig unklar: Ist denn der Bundestag etwa keine kritische Infrastruktur? Wenn Abgeordnete ausgespäht werden, dann trifft das doch ins Herz unseres demokratischen Systems und wirft ein schlechtes Licht auf die Kompetenz des Staates in Sachen Datensicherheit.

Auch das Informationschaos ist in diesem Fall ist gewaltig. Besser wäre es, wenn andere Behörden und Unternehmen bereits jetzt aus den Attacken auf den Bundestag Schutzmaßnahmen für die eigene Sicherheit ableiten könnten.

Für das IT-Sicherheitsgesetz gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Nachbesserungen sind angebracht.“

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