04.08.2014FDPRente

BEER begrüßt SPD-Vorstoß für flexibleren Renteneintritt

Berlin. Zu dem aktuellen Vorstoß der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Carola Reimann für einen flexibleren Renteneintritt erklärt die FDP-Generalsekretärin NICOLA BEER:

„Besser spät als nie – dieser Flexi-Renten-Vorschlag war überfällig. Die FDP hatte dazu ihr Modell bereits im Frühjahr vorgestellt und auf dem Dresdner Bundesparteitag beschlossen.

Das derzeitige, starre Renteneintrittsalter wird der Individualität heutiger Erwerbsbiografien nicht mehr gerecht. Viele Menschen bleiben länger fit und aktiv. In den vergangenen fünf Jahren hat sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei den 60-65jährigen um rund 80 Prozent gesteigert. Beides muss ermöglicht werden: ein früherer Renteneintritt, wenn gewünscht – aber auch die Möglichkeit, länger zu arbeiten oder eine Teil-Rente mit Teilzeitarbeit zu kombinieren.

Das FDP-Konzept für einen flexiblen Renteneintritt sieht vor, dass alle Versicherten ab dem 60. Lebensjahr frei entscheiden dürfen, wann und wie sie in Rente gehen. Voraussetzung für einen Renteneintritt schon ab 60 soll nur sein, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt.

Ab dem 60. Lebensjahr entsteht dadurch ein Korridor, in dem der Zeitpunkt des Renteneintritts frei gewählt werden kann. Wer in diesem früher in Rente geht, erhält eine geringere Rente, wer später geht, eine höhere Rente. Die Ausgangshöhe der Rente wird anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation berechnet und kann sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorgt für eine solide Finanzierung und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf.

Die aktuell geltenden Grenzen für einen Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug sind unattraktiv. Wer heute eine vorgezogene Rente bezieht, darf nur bis zu 450 Euro hinzuverdienen. Wird die Grenze überschritten, wird automatisch die Rente gekürzt. Damit werden Rentnerinnen und Rentner oft ungewollt auf die Ausübung eines Minijobs begrenzt. Die freie Kombination von Teilrente und Teilzeitarbeit ist nach geltendem Recht kaum möglich. Die Regelungen sind intransparent, in Ost und West teilweise unterschiedlich hoch, ändern sich jährlich und engen so die Aktivitäten Älterer unnötig ein. Dabei bietet der Bezug z.B. einer halben Rente bei Reduzierung der Arbeitszeit auf eine halbe Stelle Möglichkeiten für einen gleitenden Übergang in den Ruhestand, wie ihn sich viele Ältere und auch immer mehr Unternehmen und Gewerkschaften gut vorstellen können.

Deshalb wollen wir die Hinzuverdienstgrenzen neben dem Rentenbezug komplett aufheben. Auf den Zuverdienst neben dem Rentenbezug werden dann weiterhin von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt, für die auch weiter Entgeltpunkte und damit Rentensteigerungen erworben werden. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung kann hingegen entfallen. Versicherte können so ab dem 60. Lebensjahr ihre Arbeitszeit reduzieren und den Verdienstausfall durch Bezug einer Teilrente teilweise kompensieren, oder – wenn sie möchten – länger arbeiten.“  

 

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