BAHR: Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetz - Hilflosigkeit bei den Koalitionsfraktionen
BERLIN. Zum weiteren Fortgang des Arzneimittelsparpakets erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel BAHR:
Die Beratung des Arzneimittelwirtschaftlichkeitsgesetzes in der heutigen Ausschusssitzung hat deutlich gemacht, dass viele Mitglieder der Koalitionsfraktionen über das von ihnen eingebrachte Gesetz nach der Anhörung stark ins Grübeln gekommen sind. Viele der dort vorgesehenen Regelungen werden in Frage gestellt. Ob sich das dann aber auch in entsprechenden Änderungsanträgen niederschlägt, ist zur Zeit noch nicht absehbar.
Für die FDP-Bundestagsfraktion ist deutlich geworden, dass das angeblich so hohe Ausgabenvolumen bei den Arzneimitteln, das diesen Schnellschuss an Gesetz verursacht hat, sich deutlich relativiert, wenn man bedenkt, dass im Bezugsjahr 2004 drei Sonderfaktoren eine große Rolle gespielt haben: die Vorzieheffekte im Herbst des Jahres 2003, der Sonderrabatt in Höhe von zehn Prozent sowie die Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dann wird klar, dass das Einspargesetz hauptsächlich einem Zweck dient, nämlich die von der Bundesregierung beschlossene Mehrwertsteuererhöhung ab dem 1.1.2007 zu kompensieren.
Es ist völlig unverständlich, warum die Koalition ein solches Spargesetz in Angriff nimmt, obwohl sie wissen muss, dass eine weitere Regelungsflut in dem bereits überregulierten Arzneimittelmarkt nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen wird. So bezweifeln z. B. die Spitzenverbände der Krankenkassen das von der Bundesregierung behauptete Einsparpotential von einer Milliarde Euro. Sie setzen es mit 665 Millionen Euro deutlich niedriger an.
Statt die Aut-Idem-Regelung abzuschaffen, die die gewünschten positiven Ergebnisse nicht gebracht hat, führte diese dazu, dass die Naturalrabatte zu einem Problem geworden sind. Nun werden die Naturalrabatte verboten. Und das soll auch gelten:
1. für Arzneimittel in den Krankenhäusern, was dort die Behandlung deutlich teurer machen wird,
2. für Tierarzneimittel, bei denen die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Rolle spielt und
3. bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die zum überwiegenden Teil von den Patienten selbst bezahlt werden müssen. Auf diese Weise verhindert man Preisabsenkungen.
Die Bonus-Malus-Regelung, bei der Ärzte für die Überschreitung von Arzneimittelverordnungen mit ihrem eigenen Einkommen haften sollen, muss vom Tisch. Wer wirklich glaubt, dass Generika im unteren Preisdrittel für GKV-Patienten die richtige Versorgung sind, der muss dafür sorgen, dass der Leistungskatalog der GKV genauso gestrickt wird. Er darf die Verantwortung nicht bei den Ärzten abladen und den Patienten gleichzeitig erklären, sie hätten selbstverständlich Anspruch auf alle Arzneimittel, die auf dem Markt verfügbar sind.
Dem Anschein nach ist auch die für die Krankenhäuser eingetretene Planungsunsicherheit durch die kurzfristige Neudefinition der möglichen Budgetsteigerungsrate für die Koalition kein Thema, das sie beunruhigt. Ich halte das für skandalös. Die Umsetzung der diagnosebezogenen Fallpauschalen, die Erarbeitung neuer Arbeitszeitmodelle, die immer stärker zurückgefahrene Investitionsfinanzierung durch die Länder und zusätzliche Herausforderungen durch die Notwendigkeit, Vorsorge für eine eventuelle Grippepandemie zu treffen, verlangen den Krankenhäusern ohnehin viel ab. Vor diesem Hintergrund ist Planungssicherheit nun wirklich das mindeste, was sie erwarten können.
Ob die Koalition kalte Füße bei der Festsetzung der Festbeträge bekommt, ob sich die Argumente durchsetzen können, dass eine Neuberechnung innerhalb der Festbetragsgruppen den Gemeinsamen Bundesausschuss im Hinblick auf die Bildung neuer Gruppen hemmt, ob man bereit sein wird, sich von dem Gedanken zu verabschieden, dass hauptamtliche Mitarbeiter beim Gemeinsamen Bundesausschuss besser in der Lage seien die Festbeträge vorzubereiten als die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft und der federführende BKK-Bundesverband, wird sich in den nächsten Wochen zeigen. Sinnvoll wäre es, das ganze Vorhaben einzustellen und den Arzneimittelbereich, wie andere Sektoren auch, im Zusammenhang mit der geplanten großen Gesundheitsreform zu deregulieren.
122-bahr-arzneimittelsparpaket.pdf