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Albigs Abschiebestopp ist nur Wahlkampfmanöver

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki kritisiert den Abschiebestopp der Landesregierung
23.02.2017

Die Uneinigkeit der SPD in der Debatte über Rückführungen nach Afghanistan zeigt für Wolfgang Kubicki, dass die deutsche Sozialdemokratie "mittlerweile vollkommen ohne Kompass und Führung unterwegs ist". Der FDP-Landtagsfraktionschef kritisierte das entsprechende Moratorium der Albig-Regierung in Schleswig-Holstein und plädierte für die Durchsetzung des Rechtsstaats. "Wir wollen die Einzelfallprüfungen beibehalten und sind gegen den von der Landesregierung verhängten generellen Abschiebestopp", verdeutlichte er in einer Aktuellen Stunde im Kieler Landtag.

Kubicki räumte im Landtag mit rechtlichen Missverständnissen auf: Er betonte, dass Rückführungen von Flüchtlingen gar nicht zulässig seien, denn sie würden humanitären Schutz in Deutschland genießen. "Abgeschoben werden dürfen nur diejenigen, die keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus haben", unterstrich er. Der Abschiebestopp der Albig-Regierung ist aus Kubickis Sicht ein klares Wahlkampfmanöver, da das Moratorium kurz nach der Landtagswahl auslaufen soll.

Darüber hinaus läuft das Moratorium der Krisenstrategie der Bundesregierung zuwider, die vor kurzem ein Konzept für schnellere Rückführungen beschlossen hatte. In der Debatte im Landtag verteidigte Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) seinen Abschiebestopp dennoch und kritisierte "die Bundesregierung in toto". Ein klarer Beweis für Albigs "moralische Impertinenz", rügte Kubicki.

Rechtsstaat darf nicht sein Fundament verlieren

Im Pro und Contra für shz.de hatte Kubicki die Probleme des rechtlich fragwürdigen Moratoriums erörtert. Die Verfügung des befristeten Abschiebestopps nach Afghanistan sei ein beispielloser Alleingang des Albig-Kabinetts, sagte Kubicki mit Blick auf den politischen Konflikt "unter anderem mit dem Genossen Olaf Scholz, der weiterhin nach Afghanistan abschieben lässt".

In einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik sei es eine Selbstverständlichkeit, dass vor einer möglichen Rückführung in jedem Einzelfall eine Prüfung stattfinden müsse, machte Kubicki klar. Ergebe diese jedoch, dass es keinen rechtlichen Grund für den Aufenthalt in Deutschland gebe, sei die Abschiebung die zwingende rechtsstaatliche Konsequenz. "Wenn wir von diesem klaren Grundsatz abrücken, verliert der Rechtsstaat sein Fundament", warnte er.

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