AHRENDT: Freier innereuropäischer Wettbewerb - zum Nutzen unserer Unternehmen
BERLIN. Im Vorfeld des EU-Gipfels in Brüssel erklärt der Sprecher für Europäische Regional- und Strukturpolitik der FDP-Bundestagsfraktion, Christian AHRENDT:
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen kleine und mittlere Unternehmen zukünftig leichter grenzüberschreitend tätig werden können. Sie schlägt vor, diesen Unternehmen zu ermöglichen, ihre Unternehmensgewinne nach den Regelungen des Landes zu versteuern, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat (sog. Sitzlandbesteuerung).
Leider ist die Bundesregierung gegen den Vorschlag aus Brüssel. Aber gerade diese Art der Besteuerung fördert den freien und fairen Wettbewerb über die nationalen Grenzen hinaus und beschleunigt dadurch nachhaltig wirtschaftliches Wachstum. Momentan verhindern 25 verschiedene Körperschaftsgesetze einen freien Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt. Diese verschiedenen Regelungen verursachen bei mittelständischen Unternehmen 100-fach höhere Kosten als bei Großunternehmen. Ein weiteres Hindernis ist der fehlende grenzüberschreitende Verlustausgleich. Geschäftsgründungen -insbesondere im Ausland- sind vielfach mit Anfangsverlusten verbunden. Deswegen ist es für kleinere Unternehmen besonders wichtig, dass diese Verluste grenzüberschreitend verrechnet werden können. Kleine und mittlere Unternehmen haben nicht die steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten von Großunternehmen und sind daher auf jeden einzelnen Euro angewiesen.
Nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze können nicht ohne kleine und mittlere Unternehmen entstehen, sie brauchen einen freien und fairen Wettbewerb in Europa. Darum ist die von der Kommission vorgeschlagene Sitzlandbesteuerung sinnvoll und richtig.
Bettina Lauer
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