FDPBaden-Württemberg

AfD-Fraktionsverdopplung gerichtlich überprüfen

Hans-Ulrich RülkeHans-Ulrich Rülke
29.07.2016

Ein Rechtsgutachten bescheinigt, dass die zwei Fraktionen der AfD im baden-württembergischen Landtag möglich sind. Hans-Ulrich Rülke, Vorsitzender der FDP-Fraktion erläutert im Gespräch mit der "Stuttgarter Zeitung", warum die doppelte AfD-Fraktion für die demokratischen Abläufe problematisch ist und wieso er eine Überprüfung durch den Staatsgerichtshof für angebracht hält.

Als besonders problematisch sieht Rülke die Möglichkeit, dass die beiden AfD-Fraktionen gemeinsam die Möglichkeit haben einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Eine einzelne Fraktion kann dies laut der Geschäftsordnung des baden-württembergischen Landtags nicht. Rülke sprach sich dafür aus, die Landtagsgeschäftsordnung zu ändern, um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus machte er sich dafür stark, dass der Staatsgerichtshof die Aufspaltung der AfD-Fraktion überprüft.

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