13.12.2012FDP-FraktionRettungsdienste

ACKERMANN: Rettungsdienst wird zukunftsfähig

BERLIN. Jens ACKERMANN, Obmann der FDP-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag zur Debatte um das Notfallsanitätergesetz:

​Mit dem vorgelegten Notfallsanitätergesetz wird eine langjährige Forderung einer Neuregelung der Rettungsassistentenausbildung nachgegangen.

Die Ausbildungsdauer wird von bisher zwei auf drei Jahre verlängert und entspricht damit den Strukturen anderer Gesundheitsfachberufen. Das formulierte Ausbildungsziel verdeutlicht die moderne Aufgabenstellung, die in theoretischem und praktischem Unterricht vermittelt wird. Die Auszubildenden werden in Zukunft erstmalig vergütet und müssen die Ausbildungskosten nicht mehr wie bisher selbst tragen. Die Berufsbezeichnung wird durch das Gesetz zudem in Notfallsanitäter geändert.

Das neue Gesetz bietet dem Rettungsdienst einen rechtlichen Rahmen, dem demografischen Wandel zu begegnen und trotz des damit drohenden Fachkräftemangels die notfallmedizinische Versorgung weiter zu gewährleisten. Zukünftig werden Notfallsanitäter auch invasive Maßnahmen vornehmen dürfen, wenn es der Zustand des Patienten notwendig machen sollte. Das Berufsbild des Rettungsassistenten erfährt durch das Notfallsanitätergesetz eine Aufwertung und kann dadurch hoffentlich durch die gesteigerte Attraktivität zukünftig genügend Nachwuchs gewinnen.

Mit dem Notfallsanitätergesetz wird Schülern eine bessere Ausbildung geboten, die ihren Aufgaben als Notfallsanitätern auch endlich gerecht werden.

1014-Ackermann-Notfallsanitaetergesetz

1014-ackermann-notfallsanitaetergesetz.pdf

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