23.05.2013Im Vorfeld der Innenministerkonferenz hat FDP-Generalsekretär Patrick Döring eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus abgelehnt. Damit widersprach er einer Forderung von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff sprach sich für eine Zusammenlegung einzelner Verfassungsschutzämter aus. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz plädierte für klare Regelungen zur Anwerbung und Führung von V-Leuten.
Innenminister Friedrich will Hassprediger leichter abschieben können und dafür das Aufenthaltsgesetz verschärfen. Die Liberalen lehnen dies ab. „Islamistischer Extremismus ist kein Problem, das man allein mit Ausweisungen lösen kann“, erklärte Döring gegenüber der „Welt“. Für eine Verschärfung sehe er keine Notwendigkeit.
Der Obmann der FDP-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, Hartfrid Wolff, sprach sich für eine Zusammenlegung der einzelnen Verfassungsschutzämter aus. „Der Innensenator von Bremen und andere müssen sich Gedanken machen, wie sie ihren Verfassungsschutz vernünftig aufstellen oder in einen Verbund einbringen“, sagte Wolff der „Stuttgarter Zeitung“. Insbesondere die Länder sollten „endlich ihre Lehren ziehen aus den erheblichen Sicherheitsmängeln“, die im Rahmen der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen zutage traten. Die Verfassungsschutzbehörden sollten zudem zweimal im Jahr das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags über den Einsatz von V-Leuten informieren müssen, forderte Wolff.
„Der Graubereich des V-Leute-Einsatzes muss endlich durch eine gesetzliche Regelung aufgehellt werden“, forderte die Liberale am Mittwoch in Berlin. Nur eine gesetzliche Grundlage biete die Gewähr, dass Pannen und Fehler künftig vermieden werden können.
Eine zentrale V-Leute-Datei dürfe nicht das einzige Ergebnis der Konferenz sein, unterstrich die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Forderungen nach besserem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden seien grundsätzlich nicht falsch. Sie dürften jedoch kein Freibrief sein, um das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten oder das föderale Prinzip zu untergraben. Daher sei bei Einrichtungen wie dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) oder auch dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Vorsicht geboten. „Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien müssen eingehalten werden“, mahnte die Liberale. Durch eine gesetzliche Grundlage müsse sichergestellt werden, dass die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten nicht ausgehöhlt werde.
„Bund und Länder brauchen klare gesetzliche Vorgaben für die Nachrichtendienste und für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden“, so Piltz weiter. Dazu gehörten eine umfassende parlamentarische Kontrolle ebenso wie eindeutige gesetzliche Grenzziehungen für V-Leute wie auch für gemeinsame Zentren. „Die Innenminister müssen aus den Fehlern der Vergangenheit Konsequenzen ziehen: mehr Rechtsstaat, mehr Kontrolle, mehr Transparenz.“
Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes nicht notwendig
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz hat FDP-Generalsekretär Patrick Döring eine Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus abgelehnt. Damit widersprach er einer Forderung von Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). FDP-Innenpolitiker Hartfrid Wolff sprach sich für eine Zusammenlegung einzelner Verfassungsschutzämter aus. FDP-Innenexpertin Gisela Piltz plädierte für klare Regelungen zur Anwerbung und Führung von V-Leuten.
Innenminister Friedrich will Hassprediger leichter abschieben können und dafür das Aufenthaltsgesetz verschärfen. Die Liberalen lehnen dies ab. „Islamistischer Extremismus ist kein Problem, das man allein mit Ausweisungen lösen kann“, erklärte Döring gegenüber der „Welt“. Für eine Verschärfung sehe er keine Notwendigkeit.
Der Obmann der FDP-Fraktion im NSU-Untersuchungsausschuss, Hartfrid Wolff, sprach sich für eine Zusammenlegung der einzelnen Verfassungsschutzämter aus. „Der Innensenator von Bremen und andere müssen sich Gedanken machen, wie sie ihren Verfassungsschutz vernünftig aufstellen oder in einen Verbund einbringen“, sagte Wolff der „Stuttgarter Zeitung“. Insbesondere die Länder sollten „endlich ihre Lehren ziehen aus den erheblichen Sicherheitsmängeln“, die im Rahmen der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen zutage traten. Die Verfassungsschutzbehörden sollten zudem zweimal im Jahr das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags über den Einsatz von V-Leuten informieren müssen, forderte Wolff.
Gesetzliche Grundlage für V-Leute-Einsatz erforderlich
„Der Graubereich des V-Leute-Einsatzes muss endlich durch eine gesetzliche Regelung aufgehellt werden“, forderte die Liberale am Mittwoch in Berlin. Nur eine gesetzliche Grundlage biete die Gewähr, dass Pannen und Fehler künftig vermieden werden können.
Eine zentrale V-Leute-Datei dürfe nicht das einzige Ergebnis der Konferenz sein, unterstrich die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Piltz. Forderungen nach besserem Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden seien grundsätzlich nicht falsch. Sie dürften jedoch kein Freibrief sein, um das Trennungsgebot zwischen Polizei und Nachrichtendiensten oder das föderale Prinzip zu untergraben. Daher sei bei Einrichtungen wie dem Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum (GTAZ) oder auch dem Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) Vorsicht geboten. „Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien müssen eingehalten werden“, mahnte die Liberale. Durch eine gesetzliche Grundlage müsse sichergestellt werden, dass die Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten nicht ausgehöhlt werde.
„Bund und Länder brauchen klare gesetzliche Vorgaben für die Nachrichtendienste und für die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden“, so Piltz weiter. Dazu gehörten eine umfassende parlamentarische Kontrolle ebenso wie eindeutige gesetzliche Grenzziehungen für V-Leute wie auch für gemeinsame Zentren. „Die Innenminister müssen aus den Fehlern der Vergangenheit Konsequenzen ziehen: mehr Rechtsstaat, mehr Kontrolle, mehr Transparenz.“
MEHR ZUM THEMA