FDPHochwasserFlutopfern schnell und unbürokratisch helfen
11.07.2013Bundestag und Bundesrat haben den Sonderfonds "Aufbauhilfe" beschlossen. Auch auf Länderebene setzt sich die FDP für schnelle Hilfe ein.
Der nationale Fonds wird von Bund und Ländern je zur Hälfte getragen. Das Volumen beträgt acht Milliarden Euro. Die Finanzierung soll über neue Kredite abgewickelt werden. Nachdem der Bundestag in einer Sondersitzung das Gesetz der Koalitionsfraktionen beschlossen hatte, hat auch der Bundesrat zugestimmt.
Der Bund will sich zudem an jedem Soforthilfeprogramm der Länder zur Hälfte beteiligen. Auch müssen die betroffenen Länder die Kosten für die Einsatzkräfte des Bundes nicht erstatten. Der Einsatz von Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem Hilfswerk in den Flutgebieten kostete bisher rund 55 Millionen Euro.
Die Liberalen haben sich außerdem für ein Planungsbeschleunigungssetz für den Hochwasserschutz ausgesprochen. "Wir werden in Zukunft darüber sprechen müssen, wie wir den technischen Hochwasserschutz verbessern", unterstrich FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Er kritisierte, dass es seit 2002 vielerorts nicht am Geld, sondern am Willen gemangelt habe. Er schlug vor, auch für Planungsverfahren ein Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dadurch solle der technische Hochwasserschutz mit weniger Funktionärs- und mehr Bürgerbeteiligung über die Bühne gehen. FDP-Umweltpolitiker Horst Meierhofer befürwortete eine solche Maßnahme.
Rösler: Jetzt ist Solidarität gefragt
„Die vom Hochwasser verursachte Not ist groß“, sagte Wirtschaftsminister Philipp Rösler der „Passauer Neuen Presse“. Jetzt sei Solidarität gefragt. „Wir werden gerade in dieser schwierigen Situation die vom Hochwasser betroffenen Menschen, Unternehmen und Kommunen unterstützen“, versprach er.
Für den Bundesanteil an dem Hilfsfonds sei ein Nachtragshaushalt notwendig. „Steuererhöhungen schließe ich aber klar aus“, betonte Rösler. Es handele sich um Notmaßnahmen, durch die das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts 2014 nicht gefährdet werde. FDP-Finanzpolitiker Stephan Thomae erklärte, dass die Finanzierung über eine Anleihe der richtige Weg sei, "weil wir, das ist der Unterschied zu 2002, einen soliden Haushalt vorlegen und sich aus diesem Haushalt noch genügend Luft ergibt".
Hilfe für Unternehmen
Besonders für kleine Betriebe seien die Hochwasserschäden ein schwerer Rückschlag, erklärte der FDP-Chef. Viele seien dadurch in ihrer Existenz bedroht. Es werde in den betroffenen Regionen zu Belastungen durch Zerstörungen und Produktionsausfälle kommen. „Dauerhafte Auswirkungen auf die Wachstumsaussichten in Deutschland erwarte ich aber nicht“, so Rösler.
Für Unternehmen gebe es neben den Hilfen von Bund und Ländern auch weitere Unterstützung, betonte der Minister. So haben sich die Banken bereit erklärt, bei geschädigten Betrieben die Stundung von Zinsen und Tilgung zu prüfen. Die Versicherungen wollen die Schadensfälle schnell abwickeln und sind auch zu Abschlagszahlungen bereit. Die KfW stellt zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Darüber hinaus gebe es einen umfangreichen Rahmenkatalog für steuerliche Erleichterungen, dessen Umsetzung in den Verantwortungsbereich der Länder falle, erklärte Rösler. Zu den wichtigsten Erleichterungen gehörten Stundungsregelungen für bereits fällige Steuern, Sonderabschreibungen für flutbedingte Neuanschaffungen, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Anpassungen von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Der Bund hilft vom Hochwasser geschädigten Unternehmen zudem mit der Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeiter. Bereits jetzt gibt es Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden. Gezahlt wird, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit meldet.
Unterstützung für Agrar-Betriebe
Das Hochwasser hat zahlreiche Felder, Weiden und Wälder überflutet und Ernten vernichtet. Das Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Schadenssummen im Agrarsektor im dreistelligen Millionenbereich liegen. Die Staatssekretäre von Bund und Ländern haben sich auf Soforthilfen für Betriebe aus der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft verständigt.
Durch diese Hilfen können Schäden an land-, forst- und fischeiwirtschaftlichen Flächen und Wirtschaftsgütern abgedeckt werden. Ebenso sind Überschwemmungsschäden in Binnenfischerei und Aquakultur abgedeckt. Die Programme müssen zunächst von den Ländern aufgelegt werden; der Bund beteiligt sich dann mit 50 Prozent an den Hilfen.
10-Punkte-Programm des BMWi für den Wiederaufbau
Bereits in den vergangenen Wochen hatte sich Rösler mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft getroffen, um über Maßnahmen zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Betriebe, Unternehmen und Privatpersonen zu beraten. Sie verständigten sich auf ein 10-Punkte-Programm. "Wir wollen überlegen, wie man schnell und unbürokratisch auch gerade den Unternehmen helfen kann, die schon 2002 betroffen gewesen sind, die sich von diesem Schlag immer noch nicht erholt haben", so der Minister.
Das Programm sieht unter anderem vor, dass die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW ) ein Kreditprogramm für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen in Höhe von 100 Millionen Euro auflegt. "Kein Unternehmen wird allein gelassen, und sei es auch noch so klein", unterstrich der Minister. Entscheidend sei bei dem Programm allerdings nicht allein das Volumen, sondern, dass die Maßnahmen schnell greifen, betonte Rösler. Er stellte klar: "Die Menschen stehen zusammen, Deutschland steht zusammen."
Folgende zehn Punkte wurden beschlossen:
1. Kreditprogramme der KfW werden für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet (KfW Unternehmerkredit), für Private (Wohnungseigentum) und für Kommunen (Investitionskredit Kommunen); Volumen für Unternehmen rund 100 Mio Euro.
2. Für ausgewählte KfW-Programme (insbesondere für KfW-Unternehmerkredit) werden die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Gleichzeitig soll die Vergabe von KfW-Unternehmerkrediten soweit möglich in diesen Fällen durch Haftungsfreistellung der Hausbanken erleichtert werden.
3. Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite sollten auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden.
4. Einrichtung einer Hotline der KfW, bei der sich Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristig über die aktuellen Hilfsangebote informieren können, sobald alle Programmangebote stehen.
5. Betroffene Länder sollten Angebote ihrer Förderbanken in ähnlicher Weise wie die KfW flexibilisieren. KfW prüft zinsgünstige Refinanzierung für die Landesförderinstitute, die eigene Hochwasserkreditprogramme auflegen.
6. Für kleine Unternehmen sollten die besonders wichtigen Angebote der Bürgschaftsbanken in den betroffenen Ländern verbessert werden, etwa durch vorübergehend höhere Bürgschaftsquoten.
7. Es wird überlegt, eventuell ein Sonderprogramm „Hochwasser“ für Schäden in den Krisengebieten im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einzuführen.
8. Passgenaue Nutzung vorhandener Mittel der laufenden Förderperiode aus den EU-Strukturfonds für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Kommunen und Bürger. Bei Bedarf Unterstützung der Länder gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle und unbürokratische Anpassung der operationellen Programme.
9. Nutzung des EU-Solidaritätsfonds für Soforthilfen zur Behebung der Hochwasserschäden.
10. Unterbrechung der Fristen zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 für Unternehmen, bei denen durch die Hochwasserkatastrophe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verursacht wurde.
Döring fordert Lohnspenden für Flutopfer
Döring forderte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, Arbeitslohnspenden für Flutopfer zu ermöglichen. „Bei der Naturkatastrophe in Fukushima konnten die Arbeitnehmer in Deutschland unbürokratisch über den Arbeitgeber einen Teil ihres Bruttolohns spenden. Das muss sofort wieder möglich sein“, sagte Döring der „Bild“-Zeitung.
Lohnspenden sind möglich, wenn Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber eine Lohnverzichtserklärung abgeben. Ein von ihnen vorher festgelegter Teil des Bruttogehalts wird dann direkt auf ein Spendenkonto überwiesen. Steuern und Sozialabgaben fallen auf diesen Betrag nicht an.
Döring geht davon aus, dass dieser einfache Spendenweg die Hilfsbereitschaft für die Flutopfer weiter vergrößern werde. „Wenn alle 42 Millionen Beschäftigten in Deutschland auf zehn Euro Bruttolohn verzichten würden, stünde schnell nahezu eine halbe Milliarde für die Flutopfer zur Verfügung“, sagte der FDP-Politiker.
Bayerische Staatsregierung hilft unbürokratisch
Auch die Bundesländer haben bereits zahlreiche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Katastrophe eingeleitet.
Die schwarz-gelbe bayerische Staatsregierung hat ein großvolumiges Flut-Hilfspaket beschlossen, mit dem den betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. "Damit wird deutlich, dass wir die Menschen mit ihrem Schicksal nicht alleine lassen, sondern dass sie die gesamte Staatsregierung an ihrer Seite wissen können", erklärte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker. Tobias Thalhammer, umwelt- und energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ergänzte: "Die bedrohliche Situation macht uns jetzt nochmal deutlich, wie wichtig es ist, dass wir schnellstmöglich den sanften Donauausbau mit allen seinen Hochwasserschutzkomponenten realisieren."
Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) hat darüber hinaus erreicht, dass die Hilfsmaßnahmen auch auf hochwassergeschädigte Unternehmen ausgeweitet werden. "Das Sofortgeld, das das bayerische Kabinett beschlossen hat, gibt es nun auch für Gewerbebetriebe und Freiberufler." Die Soforthilfe für Unternehmen beträgt 5.000 Euro und steht Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern zur Verfügung, erklärte Hessel.
Neben der Unterstützung vieler privater Initiativen hat die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm beschlossen. Vom Hochwasser betroffene Privathaushalte erhalten demnach ohne Prüfung 1.500 Euro und Kleinbetriebe 5.000 Euro. Für hochwasserbedingte Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden erhält der Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude.
Weitere Soforthilfen gibt es auch zur Beschaffung neuen Hausrats, vor allem auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen abgeschlossen worden sind. Außerdem unterstützt die Bayerische Staatsregierung mittelständische Unternehmen. Bei einer Schadenshöhe von über 5.000 Euro erhalten Unternehmen mit einer Größe von bis zu 500 Mitarbeitern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen erstattet.
Sachsen: Staatsregierung stellt 30 Millionen Euro bereit
Auch in Sachsen sind die Soforthilfen für die Betroffenen schnell angelaufen und auch die Schadensbeseitigung ist längst im Gange. Die sächsische christlich-liberale Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm über 30 Millionen Euro für die Flutopfer verabschiedet, aus dem diese ein Handgeld bekommen können. Dieses beträgt 400 Euro pro Erwachsenem und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind, höchstens 2.000 Euro pro Haushalt. Das Geld ist für Schäden der privaten Haushalte und am Hausrat vorgesehen, die im Erdgeschoss und höher eingetreten sind, und wird über die Kommunen ausgezahlt.
Soforthilfen gibt es auch für Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften hochwassergeschädigter Wohngebäude. Dafür stellt Sachsen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Das sächsische Wirtschaftsministerium bietet zudem schnelle und unbürokratische Hilfe auch für geschädigte Unternehmen an: Insgesamt zehn Millionen Euro stehen hierfür bereit.
Niedersachsen: Mehr Geld für den Hochwasserschutz
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Stefan Birkner, lobte den Einsatz der Rettungskräfte und Freiwilligen: "Sie leisten fantastische Arbeit." Der Liberale betonte, dass der Blick nach vorne gerichtet werden müsse. Denn die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten dauere einige Zeit. Birkner zufolge sollte die Landesregierung das aktuelle Elbe-Hochwasser gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund auswerten. "Die jetzige Situation zeigt, dass solche extremen Hochwasserlagen eben nicht nur einmal im Jahrhundert auftreten. Wir brauchen hier weiterhin die länderübergreifende Zusammenarbeit, um die Bürger so gut wie möglich zu schützen."
Birkner begrüßte die geplante Soforthilfe von 40 Millionen Euro für die Flutopfer. "Das ist das richtige Signal." Darüber hinaus fordert die niedersächsische FDP-Fraktion die Landesregierung in einem Antrag auf, dem Hochwasserschutz Priorität einzuräumen. „Um auch in Zukunft vorbereitet zu sein, muss genügend Geld zur Verfügung gestellt werden", sagte Birkner.
Brandenburg: Deiche sollen gehalten werden
Gregor Beyer
In Brandenburg musste während des Hochwassers Mühlberg evakuiert werden, da das Risiko eines Deichbruchs bestand. Der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, Gregor Beyer, hat den Mühlbergern seine Anteilnahme ausgesprochen, allerdings habe in Krisensituationen die Sicherheit der Menschen Vorrang. Beyer bedankte sich bei den Einsatzkräften: "Ihnen gilt unsere große Anerkennung für ihren Einsatz unter schwierigsten Bedingungen."
Auch in Brandenburg und Thüringen werden für private Haushalte 400 Euro pro erwachsener Person und 250 Euro für jedes minderjährige Kind, höchstens 2.000 Euro pro Haushalt, als Soforthilfe bereitgestellt. Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen.
Thüringen: Fluthilfe-Fonds hat sich bereits 2002 bewährt
Patrick Kurth
Thüringens FDP-Generalsekretär Patrick Kurth hat den von Bund und Ländern getragenen Fluthilfefonds begrüßt. "Bundeswirtschaftsminister Rösler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich 2002 der von Bund und Ländern gemeinsam getragene Fluthilfefonds bewährt hat", sagte Kurth. Die Fluthilfe und der Wiederaufbau seien eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe, alle sind gefordert: Bund, Länder und Kommunen." Besonders den betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen müsse geholfen werden. Kurth wies darauf hin, dass die Bundesregierung den Ländern bereits zugesagt habe, Mittel für ein Förderprogramm für hochwassergeschädigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU, bis 500 Beschäftigte) der gewerblichen Wirtschaft und für die Freien Berufe zur Verfügung zu stellen. Der Liberale verwies auf die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). "Wo möglich, sollten diese genutzt werden, um kleinen Familienunternehmen und Einzelhändlern unbürokratisch zu helfen."
Wichtige Informationen zu den Programmen der KfW:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat nun folgende Hotlines für vom Hochwasser Betroffene eingerichtet:
Für gewerbliche Kreditprogramme und gewerbliche Umweltprogramme: 0800 539-90 01
Wohnwirtschaftliche Programme: 0800 539-90 02
Infrastrukturprogramme: 0800 539-90 08
Hotline für Hochwasser-Geschädigte
Seit Mittwoch können Betroffene aus dem ganzen Bundesgebiet die gebührenfreie Hochwasser-Hotline 0800 100 3711 anrufen. Sie ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Anrufer erhalten Informationen von Experten der Verbraucherzentralen, beispielsweise zu vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen.
Spenden für die Flutopfer
Spenden für die Opfer der Überschwemmungen können Sie über die Plattform "Aktion Deutschland hilft" anweisen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den einzelnen Projekten und Maßnahmen.
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Flutopfern schnell und unbürokratisch helfen
Bundestag und Bundesrat haben den Sonderfonds "Aufbauhilfe" beschlossen. Auch auf Länderebene setzt sich die FDP für schnelle Hilfe ein.
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Der Bund will sich zudem an jedem Soforthilfeprogramm der Länder zur Hälfte beteiligen. Auch müssen die betroffenen Länder die Kosten für die Einsatzkräfte des Bundes nicht erstatten. Der Einsatz von Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem Hilfswerk in den Flutgebieten kostete bisher rund 55 Millionen Euro.
Die Liberalen haben sich außerdem für ein Planungsbeschleunigungssetz für den Hochwasserschutz ausgesprochen. "Wir werden in Zukunft darüber sprechen müssen, wie wir den technischen Hochwasserschutz verbessern", unterstrich FDP-Generalsekretär Patrick Döring. Er kritisierte, dass es seit 2002 vielerorts nicht am Geld, sondern am Willen gemangelt habe. Er schlug vor, auch für Planungsverfahren ein Beschleunigungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dadurch solle der technische Hochwasserschutz mit weniger Funktionärs- und mehr Bürgerbeteiligung über die Bühne gehen. FDP-Umweltpolitiker Horst Meierhofer befürwortete eine solche Maßnahme.
Rösler: Jetzt ist Solidarität gefragt
„Die vom Hochwasser verursachte Not ist groß“, sagte Wirtschaftsminister Philipp Rösler der „Passauer Neuen Presse“. Jetzt sei Solidarität gefragt. „Wir werden gerade in dieser schwierigen Situation die vom Hochwasser betroffenen Menschen, Unternehmen und Kommunen unterstützen“, versprach er.
Für den Bundesanteil an dem Hilfsfonds sei ein Nachtragshaushalt notwendig. „Steuererhöhungen schließe ich aber klar aus“, betonte Rösler. Es handele sich um Notmaßnahmen, durch die das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts 2014 nicht gefährdet werde. FDP-Finanzpolitiker Stephan Thomae erklärte, dass die Finanzierung über eine Anleihe der richtige Weg sei, "weil wir, das ist der Unterschied zu 2002, einen soliden Haushalt vorlegen und sich aus diesem Haushalt noch genügend Luft ergibt".
Hilfe für Unternehmen
Besonders für kleine Betriebe seien die Hochwasserschäden ein schwerer Rückschlag, erklärte der FDP-Chef. Viele seien dadurch in ihrer Existenz bedroht. Es werde in den betroffenen Regionen zu Belastungen durch Zerstörungen und Produktionsausfälle kommen. „Dauerhafte Auswirkungen auf die Wachstumsaussichten in Deutschland erwarte ich aber nicht“, so Rösler.
Für Unternehmen gebe es neben den Hilfen von Bund und Ländern auch weitere Unterstützung, betonte der Minister. So haben sich die Banken bereit erklärt, bei geschädigten Betrieben die Stundung von Zinsen und Tilgung zu prüfen. Die Versicherungen wollen die Schadensfälle schnell abwickeln und sind auch zu Abschlagszahlungen bereit. Die KfW stellt zinsgünstige Darlehen zur Verfügung.
Darüber hinaus gebe es einen umfangreichen Rahmenkatalog für steuerliche Erleichterungen, dessen Umsetzung in den Verantwortungsbereich der Länder falle, erklärte Rösler. Zu den wichtigsten Erleichterungen gehörten Stundungsregelungen für bereits fällige Steuern, Sonderabschreibungen für flutbedingte Neuanschaffungen, der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Anpassungen von Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Der Bund hilft vom Hochwasser geschädigten Unternehmen zudem mit der Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen für Kurzarbeiter. Bereits jetzt gibt es Kurzarbeitergeld für Arbeitsausfälle, die durch das Hochwasser verursacht wurden. Gezahlt wird, sobald der Betrieb den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit meldet.
Unterstützung für Agrar-Betriebe
Das Hochwasser hat zahlreiche Felder, Weiden und Wälder überflutet und Ernten vernichtet. Das Landwirtschaftsministerium geht davon aus, dass die Schadenssummen im Agrarsektor im dreistelligen Millionenbereich liegen. Die Staatssekretäre von Bund und Ländern haben sich auf Soforthilfen für Betriebe aus der Land-, Forst und Fischereiwirtschaft verständigt.
Durch diese Hilfen können Schäden an land-, forst- und fischeiwirtschaftlichen Flächen und Wirtschaftsgütern abgedeckt werden. Ebenso sind Überschwemmungsschäden in Binnenfischerei und Aquakultur abgedeckt. Die Programme müssen zunächst von den Ländern aufgelegt werden; der Bund beteiligt sich dann mit 50 Prozent an den Hilfen.
10-Punkte-Programm des BMWi für den Wiederaufbau
Bereits in den vergangenen Wochen hatte sich Rösler mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft getroffen, um über Maßnahmen zur Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Betriebe, Unternehmen und Privatpersonen zu beraten. Sie verständigten sich auf ein 10-Punkte-Programm. "Wir wollen überlegen, wie man schnell und unbürokratisch auch gerade den Unternehmen helfen kann, die schon 2002 betroffen gewesen sind, die sich von diesem Schlag immer noch nicht erholt haben", so der Minister.
Das Programm sieht unter anderem vor, dass die Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW ) ein Kreditprogramm für Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen in Höhe von 100 Millionen Euro auflegt. "Kein Unternehmen wird allein gelassen, und sei es auch noch so klein", unterstrich der Minister. Entscheidend sei bei dem Programm allerdings nicht allein das Volumen, sondern, dass die Maßnahmen schnell greifen, betonte Rösler. Er stellte klar: "Die Menschen stehen zusammen, Deutschland steht zusammen."
Folgende zehn Punkte wurden beschlossen:
1. Kreditprogramme der KfW werden für hochwassergeschädigte Unternehmen geöffnet (KfW Unternehmerkredit), für Private (Wohnungseigentum) und für Kommunen (Investitionskredit Kommunen); Volumen für Unternehmen rund 100 Mio Euro.
2. Für ausgewählte KfW-Programme (insbesondere für KfW-Unternehmerkredit) werden die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen. Gleichzeitig soll die Vergabe von KfW-Unternehmerkrediten soweit möglich in diesen Fällen durch Haftungsfreistellung der Hausbanken erleichtert werden.
3. Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite sollten auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden.
4. Einrichtung einer Hotline der KfW, bei der sich Unternehmerinnen und Unternehmer kurzfristig über die aktuellen Hilfsangebote informieren können, sobald alle Programmangebote stehen.
5. Betroffene Länder sollten Angebote ihrer Förderbanken in ähnlicher Weise wie die KfW flexibilisieren. KfW prüft zinsgünstige Refinanzierung für die Landesförderinstitute, die eigene Hochwasserkreditprogramme auflegen.
6. Für kleine Unternehmen sollten die besonders wichtigen Angebote der Bürgschaftsbanken in den betroffenen Ländern verbessert werden, etwa durch vorübergehend höhere Bürgschaftsquoten.
7. Es wird überlegt, eventuell ein Sonderprogramm „Hochwasser“ für Schäden in den Krisengebieten im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ einzuführen.
8. Passgenaue Nutzung vorhandener Mittel der laufenden Förderperiode aus den EU-Strukturfonds für vom Hochwasser betroffene Unternehmen, Kommunen und Bürger. Bei Bedarf Unterstützung der Länder gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle und unbürokratische Anpassung der operationellen Programme.
9. Nutzung des EU-Solidaritätsfonds für Soforthilfen zur Behebung der Hochwasserschäden.
10. Unterbrechung der Fristen zur Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zum Frühjahr 2014 für Unternehmen, bei denen durch die Hochwasserkatastrophe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verursacht wurde.
Döring fordert Lohnspenden für Flutopfer
Döring forderte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) auf, Arbeitslohnspenden für Flutopfer zu ermöglichen. „Bei der Naturkatastrophe in Fukushima konnten die Arbeitnehmer in Deutschland unbürokratisch über den Arbeitgeber einen Teil ihres Bruttolohns spenden. Das muss sofort wieder möglich sein“, sagte Döring der „Bild“-Zeitung.
Lohnspenden sind möglich, wenn Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber eine Lohnverzichtserklärung abgeben. Ein von ihnen vorher festgelegter Teil des Bruttogehalts wird dann direkt auf ein Spendenkonto überwiesen. Steuern und Sozialabgaben fallen auf diesen Betrag nicht an.
Döring geht davon aus, dass dieser einfache Spendenweg die Hilfsbereitschaft für die Flutopfer weiter vergrößern werde. „Wenn alle 42 Millionen Beschäftigten in Deutschland auf zehn Euro Bruttolohn verzichten würden, stünde schnell nahezu eine halbe Milliarde für die Flutopfer zur Verfügung“, sagte der FDP-Politiker.
Bayerische Staatsregierung hilft unbürokratisch
Auch die Bundesländer haben bereits zahlreiche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Katastrophe eingeleitet.
Die schwarz-gelbe bayerische Staatsregierung hat ein großvolumiges Flut-Hilfspaket beschlossen, mit dem den betroffenen Menschen vor Ort schnell und unbürokratisch geholfen werden kann. "Damit wird deutlich, dass wir die Menschen mit ihrem Schicksal nicht alleine lassen, sondern dass sie die gesamte Staatsregierung an ihrer Seite wissen können", erklärte FDP-Fraktionschef Thomas Hacker. Tobias Thalhammer, umwelt- und energiepolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, ergänzte: "Die bedrohliche Situation macht uns jetzt nochmal deutlich, wie wichtig es ist, dass wir schnellstmöglich den sanften Donauausbau mit allen seinen Hochwasserschutzkomponenten realisieren."
Wirtschaftsstaatssekretärin Katja Hessel (FDP) hat darüber hinaus erreicht, dass die Hilfsmaßnahmen auch auf hochwassergeschädigte Unternehmen ausgeweitet werden. "Das Sofortgeld, das das bayerische Kabinett beschlossen hat, gibt es nun auch für Gewerbebetriebe und Freiberufler." Die Soforthilfe für Unternehmen beträgt 5.000 Euro und steht Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern zur Verfügung, erklärte Hessel.
Neben der Unterstützung vieler privater Initiativen hat die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm beschlossen. Vom Hochwasser betroffene Privathaushalte erhalten demnach ohne Prüfung 1.500 Euro und Kleinbetriebe 5.000 Euro. Für hochwasserbedingte Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden erhält der Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude.
Weitere Soforthilfen gibt es auch zur Beschaffung neuen Hausrats, vor allem auch, wenn keine entsprechenden Versicherungen abgeschlossen worden sind. Außerdem unterstützt die Bayerische Staatsregierung mittelständische Unternehmen. Bei einer Schadenshöhe von über 5.000 Euro erhalten Unternehmen mit einer Größe von bis zu 500 Mitarbeitern 50 Prozent der zuwendungsfähigen Aufwendungen erstattet.
Sachsen: Staatsregierung stellt 30 Millionen Euro bereit
Auch in Sachsen sind die Soforthilfen für die Betroffenen schnell angelaufen und auch die Schadensbeseitigung ist längst im Gange. Die sächsische christlich-liberale Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm über 30 Millionen Euro für die Flutopfer verabschiedet, aus dem diese ein Handgeld bekommen können. Dieses beträgt 400 Euro pro Erwachsenem und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind, höchstens 2.000 Euro pro Haushalt. Das Geld ist für Schäden der privaten Haushalte und am Hausrat vorgesehen, die im Erdgeschoss und höher eingetreten sind, und wird über die Kommunen ausgezahlt.
Soforthilfen gibt es auch für Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften hochwassergeschädigter Wohngebäude. Dafür stellt Sachsen insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Das sächsische Wirtschaftsministerium bietet zudem schnelle und unbürokratische Hilfe auch für geschädigte Unternehmen an: Insgesamt zehn Millionen Euro stehen hierfür bereit.
Niedersachsen: Mehr Geld für den Hochwasserschutz
Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im niedersächsischen Landtag, Stefan Birkner, lobte den Einsatz der Rettungskräfte und Freiwilligen: "Sie leisten fantastische Arbeit." Der Liberale betonte, dass der Blick nach vorne gerichtet werden müsse. Denn die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten dauere einige Zeit. Birkner zufolge sollte die Landesregierung das aktuelle Elbe-Hochwasser gemeinsam mit den anderen Bundesländern und dem Bund auswerten. "Die jetzige Situation zeigt, dass solche extremen Hochwasserlagen eben nicht nur einmal im Jahrhundert auftreten. Wir brauchen hier weiterhin die länderübergreifende Zusammenarbeit, um die Bürger so gut wie möglich zu schützen."
Birkner begrüßte die geplante Soforthilfe von 40 Millionen Euro für die Flutopfer. "Das ist das richtige Signal." Darüber hinaus fordert die niedersächsische FDP-Fraktion die Landesregierung in einem Antrag auf, dem Hochwasserschutz Priorität einzuräumen. „Um auch in Zukunft vorbereitet zu sein, muss genügend Geld zur Verfügung gestellt werden", sagte Birkner.
Brandenburg: Deiche sollen gehalten werden
Gregor Beyer
In Brandenburg musste während des Hochwassers Mühlberg evakuiert werden, da das Risiko eines Deichbruchs bestand. Der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg, Gregor Beyer, hat den Mühlbergern seine Anteilnahme ausgesprochen, allerdings habe in Krisensituationen die Sicherheit der Menschen Vorrang. Beyer bedankte sich bei den Einsatzkräften: "Ihnen gilt unsere große Anerkennung für ihren Einsatz unter schwierigsten Bedingungen."
Auch in Brandenburg und Thüringen werden für private Haushalte 400 Euro pro erwachsener Person und 250 Euro für jedes minderjährige Kind, höchstens 2.000 Euro pro Haushalt, als Soforthilfe bereitgestellt. Unternehmen können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe beantragen.
Thüringen: Fluthilfe-Fonds hat sich bereits 2002 bewährt
Patrick Kurth
Thüringens FDP-Generalsekretär Patrick Kurth hat den von Bund und Ländern getragenen Fluthilfefonds begrüßt. "Bundeswirtschaftsminister Rösler hat zu Recht darauf hingewiesen, dass sich 2002 der von Bund und Ländern gemeinsam getragene Fluthilfefonds bewährt hat", sagte Kurth. Die Fluthilfe und der Wiederaufbau seien eine "gesamtgesellschaftliche Aufgabe, alle sind gefordert: Bund, Länder und Kommunen." Besonders den betroffenen Klein- und Kleinstunternehmen müsse geholfen werden. Kurth wies darauf hin, dass die Bundesregierung den Ländern bereits zugesagt habe, Mittel für ein Förderprogramm für hochwassergeschädigte kleine und mittlere Unternehmen (KMU, bis 500 Beschäftigte) der gewerblichen Wirtschaft und für die Freien Berufe zur Verfügung zu stellen. Der Liberale verwies auf die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). "Wo möglich, sollten diese genutzt werden, um kleinen Familienunternehmen und Einzelhändlern unbürokratisch zu helfen."
Wichtige Informationen zu den Programmen der KfW:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat nun folgende Hotlines für vom Hochwasser Betroffene eingerichtet:
Für gewerbliche Kreditprogramme und gewerbliche Umweltprogramme: 0800 539-90 01
Wohnwirtschaftliche Programme: 0800 539-90 02
Infrastrukturprogramme: 0800 539-90 08
Hotline für Hochwasser-Geschädigte
Seit Mittwoch können Betroffene aus dem ganzen Bundesgebiet die gebührenfreie Hochwasser-Hotline 0800 100 3711 anrufen. Sie ist montags bis freitags von 9 Uhr bis 16 Uhr erreichbar. Anrufer erhalten Informationen von Experten der Verbraucherzentralen, beispielsweise zu vertrags- und versicherungsrechtlichen Fragen.
Spenden für die Flutopfer
Spenden für die Opfer der Überschwemmungen können Sie über die Plattform "Aktion Deutschland hilft" anweisen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den einzelnen Projekten und Maßnahmen.
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