FDP-Fraktion|
07.04.2006 - 02:00PFAFF: FDP nominiert Max Stadler für den stellvertretenden Vorsitz im Untersuchungsausschuss
BERLIN. Zur konstituierenden Sitzung heute des Untersuchungs-ausschusses erklärt die Pressesprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Isabella PFAFF:
Die FDP-Bundestagfraktion beansprucht als größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag den stellvertretenden Vorsitz im Untersuchungsausschuss, der sich heute konstituieren wird. Die FDP-Fraktion schlägt dafür das ordentliche Mitglied im Untersuchungsausschuss, Max STADLER, vor.
Nach § 7 des Untersuchungsausschussgesetzes muss der stellvertretende Ausschussvorsitzende einer anderen Fraktion angehören als der Vorsitzende. Bei den Beratungen des Untersuchungsausschussgesetzes ging man davon aus, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen müssen. Dazu heißt es wörtlich in dem Bericht des Geschäftsordnungsausschusses (Bundestags-Drucksache 14/5790, S. 14: "§ 7 geht davon aus, dass sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter (
) nicht aus derselben Fraktion stammen dürfen, wobei im Einklang mit der bisherigen Praxis eine Repräsentanz der verschiedenen politischen Lager (Mehrheit/Opposition) selbstverständlich ist."
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
475-pfaff-untersuchungsausschuss.pdf
PFAFF: FDP nominiert Max Stadler für den stellvertretenden Vorsitz im Untersuchungsausschuss
BERLIN. Zur konstituierenden Sitzung heute des Untersuchungs-ausschusses erklärt die Pressesprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Isabella PFAFF:
Die FDP-Bundestagfraktion beansprucht als größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag den stellvertretenden Vorsitz im Untersuchungsausschuss, der sich heute konstituieren wird. Die FDP-Fraktion schlägt dafür das ordentliche Mitglied im Untersuchungsausschuss, Max STADLER, vor.
Nach § 7 des Untersuchungsausschussgesetzes muss der stellvertretende Ausschussvorsitzende einer anderen Fraktion angehören als der Vorsitzende. Bei den Beratungen des Untersuchungsausschussgesetzes ging man davon aus, dass der Vorsitzende und sein Stellvertreter aus unterschiedlichen politischen Lagern kommen müssen. Dazu heißt es wörtlich in dem Bericht des Geschäftsordnungsausschusses (Bundestags-Drucksache 14/5790, S. 14: "§ 7 geht davon aus, dass sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter ( ) nicht aus derselben Fraktion stammen dürfen, wobei im Einklang mit der bisherigen Praxis eine Repräsentanz der verschiedenen politischen Lager (Mehrheit/Opposition) selbstverständlich ist."
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de [1]
475-pfaff-untersuchungsausschuss.pdf [2]