FDP-Fraktion|
29.03.2006 - 02:00HAPPACH-KASAN: Bestandsregulierung beim Kormoran ist im Interesse von Fischwirtschaft und Artenschutz
BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um Fraßschäden durch den Kormoran erklärt die Vorsitzende der FDP-Arbeitsgruppe für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Christel HAPPACH-KASAN:
Die westeuropäische Population des Kormorans wird auf 700.000 Brutvögel geschätzt; die Gesamtzahl der Kormorane auf etwa 2 Millionen. Gleichzeitig ist die Art weiterhin durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Das passt nicht zusammen.
Die Bundesregierung stellt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage "Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen Fischfauna durch Kormorane" (Drucksache 16/706) fest, dass es zu unerwünschten Einwirkungen von Kormoranen auf die Fischfauna kommen kann und in Einzelfällen erhebliche Schäden berichtet wurden. Nach Angaben der Länder stellen die Fischverluste durch Kormorane für die Fischwirtschaft "ein zusätzliches Erschwernis bzw. unkalkulierbares Risiko dar, das im Einzelfall auch einen die Existenz gefährdenden Umfang annehmen kann." Daher haben mehrere Bundesländer Verordnungen zum Vergrämen der Kormorane erlassen. Es ist jedoch erkennbar, dass diese Handlungsmöglichkeiten der Länder nicht ausreichen, um das Kormoranproblem zu lösen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung ein Kormoran-Management mit dem Ziel der Bestandsregulierung als nicht erforderlich, nicht wirtschaftlich und ethisch nicht vertretbar ansieht.
Bestandsregulierungen von Arten, die sich in der Kulturlandschaft überproportional vermehren und dadurch andere Arten verdrängen, sind ethisch geboten. Daher wird Schalenwild wie Reh-, Dam- und Rotwild, wird Schwarzwild und werden Füchse gejagt. Die Bundesregierung misst mit zweierlei Maß, wenn sie die ebenfalls für den Erhalt der Biodiversität und für die Wirtschaftlichkeit von Binnenfischereibetrieben erforderliche Bestandsregulierung des Kormorans als nicht erforderlich und ethisch nicht vertretbar bewertet.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich in der EU für eine Bestandsregulierung des Kormorans einzusetzen. Die Länder können nicht allein die notwendige Bestandsregulierung des Kormorans organisieren, sie können nur vergrämen. Deshalb ist ein europaweites Management erforderlich. Es ist naturschutzfachlich nicht vertretbar, wenn dem Schutz und Erhalt der Biodiversität der Fischfauna eine geringere Wertigkeit beigemessen wird als dem Erhalt des Kormorans. Für den Schutz und Erhalt wirklich gefährdeter Arten wie dem Rotmilan, für den Deutschland internationale Verantwortung hat, oder die vom Kormoran bedrohte Äsche, werden nicht annähernd so viele Mittel aufgewendet wie für den Kormoran. Hier besteht Handlungsbedarf.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
418-happach-kasan-kormoran.pdf
HAPPACH-KASAN: Bestandsregulierung beim Kormoran ist im Interesse von Fischwirtschaft und Artenschutz
BERLIN. Zur aktuellen Diskussion um Fraßschäden durch den Kormoran erklärt die Vorsitzende der FDP-Arbeitsgruppe für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Christel HAPPACH-KASAN:
Die westeuropäische Population des Kormorans wird auf 700.000 Brutvögel geschätzt; die Gesamtzahl der Kormorane auf etwa 2 Millionen. Gleichzeitig ist die Art weiterhin durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Das passt nicht zusammen.
Die Bundesregierung stellt in der Beantwortung der Kleinen Anfrage "Schäden in der deutschen Fischereiwirtschaft und an der heimischen Fischfauna durch Kormorane" (Drucksache 16/706) fest, dass es zu unerwünschten Einwirkungen von Kormoranen auf die Fischfauna kommen kann und in Einzelfällen erhebliche Schäden berichtet wurden. Nach Angaben der Länder stellen die Fischverluste durch Kormorane für die Fischwirtschaft "ein zusätzliches Erschwernis bzw. unkalkulierbares Risiko dar, das im Einzelfall auch einen die Existenz gefährdenden Umfang annehmen kann." Daher haben mehrere Bundesländer Verordnungen zum Vergrämen der Kormorane erlassen. Es ist jedoch erkennbar, dass diese Handlungsmöglichkeiten der Länder nicht ausreichen, um das Kormoranproblem zu lösen. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung ein Kormoran-Management mit dem Ziel der Bestandsregulierung als nicht erforderlich, nicht wirtschaftlich und ethisch nicht vertretbar ansieht.
Bestandsregulierungen von Arten, die sich in der Kulturlandschaft überproportional vermehren und dadurch andere Arten verdrängen, sind ethisch geboten. Daher wird Schalenwild wie Reh-, Dam- und Rotwild, wird Schwarzwild und werden Füchse gejagt. Die Bundesregierung misst mit zweierlei Maß, wenn sie die ebenfalls für den Erhalt der Biodiversität und für die Wirtschaftlichkeit von Binnenfischereibetrieben erforderliche Bestandsregulierung des Kormorans als nicht erforderlich und ethisch nicht vertretbar bewertet.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, sich in der EU für eine Bestandsregulierung des Kormorans einzusetzen. Die Länder können nicht allein die notwendige Bestandsregulierung des Kormorans organisieren, sie können nur vergrämen. Deshalb ist ein europaweites Management erforderlich. Es ist naturschutzfachlich nicht vertretbar, wenn dem Schutz und Erhalt der Biodiversität der Fischfauna eine geringere Wertigkeit beigemessen wird als dem Erhalt des Kormorans. Für den Schutz und Erhalt wirklich gefährdeter Arten wie dem Rotmilan, für den Deutschland internationale Verantwortung hat, oder die vom Kormoran bedrohte Äsche, werden nicht annähernd so viele Mittel aufgewendet wie für den Kormoran. Hier besteht Handlungsbedarf.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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418-happach-kasan-kormoran.pdf [2]