FDP|
22.03.2006 - 01:00SCHRÖDER erwirkt Einstweilige Verfügung gegen WESTERWELLE
FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:
Altbundeskanzler GERHARD SCHRÖDER hat wegen der kritischen Äußerungen zu seinen Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen den FDP-Bundesvorsitzenden DR. GUIDO WESTERWELLE erwirkt.
Eine Einstweilige Verfügung ist lediglich ein vorläufiger Rechtsschutz und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Die Verfügung wurde ohne mündliche Verhandlung erlassen. Wie in solchen Fällen üblich liegen WESTERWELLE bislang weder eine Antragsschrift des Altbundeskanzlers noch eine eventuelle Begründung des Gerichts vor.
WESTERWELLE hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen, um sie bei derselben Kammer nach einer mündlichen Verhandlung aufheben zu lassen.
WESTERWELLE begründete seine Entscheidung wörtlich wie folgt: "Den Versuch von Altbundeskanzler GERHARD SCHRÖDER, Kritik an ihm gerichtlich zu unterdrücken, werte ich als Angriff auf die Meinungsfreiheit. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und deswegen die Sache vor Gericht ausfechten."
SCHRÖDER erwirkt Einstweilige Verfügung gegen WESTERWELLE
FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:
Altbundeskanzler GERHARD SCHRÖDER hat wegen der kritischen Äußerungen zu seinen Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen den FDP-Bundesvorsitzenden DR. GUIDO WESTERWELLE erwirkt.
Eine Einstweilige Verfügung ist lediglich ein vorläufiger Rechtsschutz und noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Die Verfügung wurde ohne mündliche Verhandlung erlassen. Wie in solchen Fällen üblich liegen WESTERWELLE bislang weder eine Antragsschrift des Altbundeskanzlers noch eine eventuelle Begründung des Gerichts vor.
WESTERWELLE hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen, um sie bei derselben Kammer nach einer mündlichen Verhandlung aufheben zu lassen.
WESTERWELLE begründete seine Entscheidung wörtlich wie folgt: "Den Versuch von Altbundeskanzler GERHARD SCHRÖDER, Kritik an ihm gerichtlich zu unterdrücken, werte ich als Angriff auf die Meinungsfreiheit. Ich werde mich nicht einschüchtern lassen und deswegen die Sache vor Gericht ausfechten."