FDP-Fraktion|
02.03.2006 - 01:00THIELE: Familienförderung vereinfachen
BERLIN. Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion "Leistungen für Familien", erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion des Deutschen Bundestages, Carl-Ludwig THIELE:
Die Zahl der staatlichen Leistungen für Familien ist unübersehbar. Die rechtlichen Grundlagen sind kaum zu überblicken. Allein im Steuerrecht gibt es Vergünstigungen, die als Steuerbefreiungen, als Sonderausgaben, als außergewöhnliche Belastungen oder als Steuerermäßigungen gewährt werden. Diese unübersichtliche Förderung von Familien ist ein Paradebeispiel dafür, dass unser Recht und insbesondere das Steuerrecht dringend vereinfacht werden müssen. Es dürfte heute vielfach so sein, dass Familien nicht von den für sie zugedachten Vergünstigungen profitieren, weil sie die Rechtsgrundlagen schlichtweg nicht kennen.
Die FDP schlägt in ihrem Steuerkonzept vor, den Grundfreibetrag für jedes Kind auf 7.700 Euro und damit auf die Höhe des Freibetrags für Erwachsene anzuheben. Zusätzlich sollen monatlich pro Kind 1.000 Euro für Aufwendungen abzugsfähig sein, die für die Betreuung des Kindes außer Haus oder im Haushalt anfallen, und zwar durch legale Beschäftigungsverhältnisse.
Diese Regelung ist einfach und übersichtlich und kommt den Bedürfnissen der Eltern wegen ihrer Überschaubarkeit entgegen.
Die Kleine Anfrage "Leistungen für Familien" und die Antwort der Bundesregierung sind über die Pressestelle erhältlich.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
303-thiele-familienfoerderung_0.pdf
THIELE: Familienförderung vereinfachen
BERLIN. Zu der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der FDP-Fraktion "Leistungen für Familien", erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Finanzen und Steuern und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion des Deutschen Bundestages, Carl-Ludwig THIELE:
Die Zahl der staatlichen Leistungen für Familien ist unübersehbar. Die rechtlichen Grundlagen sind kaum zu überblicken. Allein im Steuerrecht gibt es Vergünstigungen, die als Steuerbefreiungen, als Sonderausgaben, als außergewöhnliche Belastungen oder als Steuerermäßigungen gewährt werden. Diese unübersichtliche Förderung von Familien ist ein Paradebeispiel dafür, dass unser Recht und insbesondere das Steuerrecht dringend vereinfacht werden müssen. Es dürfte heute vielfach so sein, dass Familien nicht von den für sie zugedachten Vergünstigungen profitieren, weil sie die Rechtsgrundlagen schlichtweg nicht kennen.
Die FDP schlägt in ihrem Steuerkonzept vor, den Grundfreibetrag für jedes Kind auf 7.700 Euro und damit auf die Höhe des Freibetrags für Erwachsene anzuheben. Zusätzlich sollen monatlich pro Kind 1.000 Euro für Aufwendungen abzugsfähig sein, die für die Betreuung des Kindes außer Haus oder im Haushalt anfallen, und zwar durch legale Beschäftigungsverhältnisse.
Diese Regelung ist einfach und übersichtlich und kommt den Bedürfnissen der Eltern wegen ihrer Überschaubarkeit entgegen.
Die Kleine Anfrage "Leistungen für Familien" und die Antwort der Bundesregierung sind über die Pressestelle erhältlich.
Isabella Pfaff
Telefon: (030) 227-52378
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