FDP-Fraktion|
01.03.2006 - 01:00VAN ESSEN: Jugendstrafvollzug bedarf dringend einer sicheren Rechtsgrundlage
BERLIN. Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit des Jugendstrafvollzugs erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:
Der Jugendstrafvollzug muss endlich auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht macht erneut deutlich, wie dringend ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1972 festgestellt, dass die Grundrechte von Strafgefangenen nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden können. Ein Jugendstrafvollzugsgesetzes ist dennoch bis heute nicht verabschiedet worden. Derzeit sind die einzigen eigenständigen gesetzlichen Rechtsgrundlagen für den Jugendstrafvollzug die Regelungen im Jugendgerichtsgesetz. Durch diese Vorschriften werden lediglich Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs erfasst. Einheitliche Mindestvoraussetzungen für erzieherische Kriterien sowie für die Erreichung des Erziehungsziels im Jugendstrafvollzug sind nicht verbindlich festgelegt. Ob diese Regelungen zum Jugendstrafvollzug einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, ist zweifelhaft. Die analoge Anwendung von Strafvollzugsrecht für Erwachsene auf Jugendliche und Heranwachsende wird dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken nicht gerecht. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist auch eine Ohrfeige für den Bund und die Länder. Die Gespräche über ein Jugendstrafvollzugsgesetz sind stets an unterschiedlichen Auffassungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs sowie durch Sparzwänge der Länder gescheitert. In der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD wird die Forderung nach einem Jugendstrafvollzugsgesetz erneut erhoben. Bund und Länder sind daher jetzt gemeinsam aufgefordert, schnellstens ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen, dass sowohl dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts, als auch der Tatsache, dass junge Menschen, die sich in einer Entwicklungsphase befinden, noch prägbar sind, gerecht wird.
Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
293-van_essen-jugendstrafvollzug_0.pdf
VAN ESSEN: Jugendstrafvollzug bedarf dringend einer sicheren Rechtsgrundlage
BERLIN. Anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit des Jugendstrafvollzugs erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg VAN ESSEN:
Der Jugendstrafvollzug muss endlich auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht macht erneut deutlich, wie dringend ein eigenständiges Jugendstrafvollzugsgesetz ist. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1972 festgestellt, dass die Grundrechte von Strafgefangenen nur durch ein Gesetz eingeschränkt werden können. Ein Jugendstrafvollzugsgesetzes ist dennoch bis heute nicht verabschiedet worden. Derzeit sind die einzigen eigenständigen gesetzlichen Rechtsgrundlagen für den Jugendstrafvollzug die Regelungen im Jugendgerichtsgesetz. Durch diese Vorschriften werden lediglich Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs erfasst. Einheitliche Mindestvoraussetzungen für erzieherische Kriterien sowie für die Erreichung des Erziehungsziels im Jugendstrafvollzug sind nicht verbindlich festgelegt. Ob diese Regelungen zum Jugendstrafvollzug einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten, ist zweifelhaft. Die analoge Anwendung von Strafvollzugsrecht für Erwachsene auf Jugendliche und Heranwachsende wird dem im Jugendstrafrecht verankerten Erziehungsgedanken nicht gerecht. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ist auch eine Ohrfeige für den Bund und die Länder. Die Gespräche über ein Jugendstrafvollzugsgesetz sind stets an unterschiedlichen Auffassungen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs sowie durch Sparzwänge der Länder gescheitert. In der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD wird die Forderung nach einem Jugendstrafvollzugsgesetz erneut erhoben. Bund und Länder sind daher jetzt gemeinsam aufgefordert, schnellstens ein verfassungskonformes Gesetz auf den Weg zu bringen, dass sowohl dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts, als auch der Tatsache, dass junge Menschen, die sich in einer Entwicklungsphase befinden, noch prägbar sind, gerecht wird.
Susanne Bühler
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