FDP-Fraktion|
11.01.2006 - 01:00LENKE: Großer Murks bei Kinderbetreuung
BERLIN. Zu den "Genshagener Beschlüssen" der Bundesregierung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den Lobliedern des CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer darauf erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina LENKE:
Was die Bundesregierung in Sachen steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten beschlossen hat, ist großer Murks. Die geplanten bürokratischen Regelungen dienen vielleicht dem Koalitionsfrieden und dem Berufsstand der Steuerberater, aber ganz sicher nicht den Kindern und ihren Eltern.
Schon die beschlossene Diskriminierung von Kindern nicht berufstätiger Eltern ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. So hat das Bundesverfassungsgericht 1999 festgestellt, dass bei der Anerkennung von Kinderbetreuungskosten nicht zwischen erwerbstätigen und nicht-erwerbstätigen Eltern differenziert werden darf. Genau das aber hat die Bundesregierung vor. "Chancen- und Bildungsgleichheit am Start" für unsere Kinder ist etwas anderes.
Völlig unverständlich bleibt auch, weshalb Kinderbetreuungskosten für bis-Sechsjährige erst ab 1.000 Euro steuerlich abgesetzt werden können, während dies für ältere Kinder ab dem ersten Euro möglich ist. Das bedeutet: Haben die Eltern eines Vierjährigen jährliche Kinderbetreuungskosten in Höhe von 3.000 Euro, so können sie davon 2.000 Euro steuerlich absetzen. Die Eltern eines Siebenjährigen, können die 3.000 Euro vollständig absetzen - obwohl der Ältere auf Grund seiner Schulpflicht einen deutlich geringeren Betreuungsbedarf hat. Auch dies ist familienpolitisch völlig unsinnig. Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer hebt gerade diesen Tatbestand als besonders positiv hervor. Es scheint, dass sich Herr Singhammer zu Hause offensichtlich wenig um die Familienarbeit kümmern muss.
Von einem "Erfolg für Familienministerin Ursula von der Leyen", wie ihn Singhammer beschwört, kann jedenfalls keine Rede sein. Nachdem die Eigenheimzulage gestrichen wurde, das Kindergeld durch Einschränkung des Bezugsalters auf 25 Jahre de facto gekürzt wird und die Familien durch die schwarz-rote Mehrwertsteuererhöhung 2007 besonders geschröpft werden, darf Ursula von der Leyen den Familien hier ein paar Brotkrumen zurückgeben.
Für die FDP-Fraktion fordere ich die Ministerin auf, diesen halbgaren Beschluss nachzubessern, bevor irgend etwas davon umgesetzt wird.
Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de
42-lenke-kinderbetreuung_0.pdf
LENKE: Großer Murks bei Kinderbetreuung
BERLIN. Zu den "Genshagener Beschlüssen" der Bundesregierung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den Lobliedern des CSU-Abgeordneten Johannes Singhammer darauf erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina LENKE:
Was die Bundesregierung in Sachen steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten beschlossen hat, ist großer Murks. Die geplanten bürokratischen Regelungen dienen vielleicht dem Koalitionsfrieden und dem Berufsstand der Steuerberater, aber ganz sicher nicht den Kindern und ihren Eltern.
Schon die beschlossene Diskriminierung von Kindern nicht berufstätiger Eltern ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. So hat das Bundesverfassungsgericht 1999 festgestellt, dass bei der Anerkennung von Kinderbetreuungskosten nicht zwischen erwerbstätigen und nicht-erwerbstätigen Eltern differenziert werden darf. Genau das aber hat die Bundesregierung vor. "Chancen- und Bildungsgleichheit am Start" für unsere Kinder ist etwas anderes.
Völlig unverständlich bleibt auch, weshalb Kinderbetreuungskosten für bis-Sechsjährige erst ab 1.000 Euro steuerlich abgesetzt werden können, während dies für ältere Kinder ab dem ersten Euro möglich ist. Das bedeutet: Haben die Eltern eines Vierjährigen jährliche Kinderbetreuungskosten in Höhe von 3.000 Euro, so können sie davon 2.000 Euro steuerlich absetzen. Die Eltern eines Siebenjährigen, können die 3.000 Euro vollständig absetzen - obwohl der Ältere auf Grund seiner Schulpflicht einen deutlich geringeren Betreuungsbedarf hat. Auch dies ist familienpolitisch völlig unsinnig. Der CSU-Abgeordnete Johannes Singhammer hebt gerade diesen Tatbestand als besonders positiv hervor. Es scheint, dass sich Herr Singhammer zu Hause offensichtlich wenig um die Familienarbeit kümmern muss.
Von einem "Erfolg für Familienministerin Ursula von der Leyen", wie ihn Singhammer beschwört, kann jedenfalls keine Rede sein. Nachdem die Eigenheimzulage gestrichen wurde, das Kindergeld durch Einschränkung des Bezugsalters auf 25 Jahre de facto gekürzt wird und die Familien durch die schwarz-rote Mehrwertsteuererhöhung 2007 besonders geschröpft werden, darf Ursula von der Leyen den Familien hier ein paar Brotkrumen zurückgeben.
Für die FDP-Fraktion fordere ich die Ministerin auf, diesen halbgaren Beschluss nachzubessern, bevor irgend etwas davon umgesetzt wird.
Knut Steinhäuser
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