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17.10.2024 - 12:45Durchbruch im Streit um Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizminister Marco Buschmann schließt mit dem Quick-Freeze-Gesetzespaket eine seit Jahrzehnten bestehende Rechtslücke in der Vorratsdatenspeicherung. Er betonte: „Das Verfahren wird den Behörden bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen.“
Das Jahrzehnte währende Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung könnte ein Ende finden. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung eingebracht. Mit seinem Vorschlag für das Quick-Freeze-Verfahren schließt der Minister eine seit 2008 bestehende Rechtslücke . Buschmann setzte sich gegen Einwände seitens der SPD und Innenministerin Nancy Faeser durch, die weitergehende Befugnisse forderten.
Die Freien Demokraten sind davon überzeugt , dass eine Datenspeicherung nur dann zulässig ist, wenn sie mit den Grundrechten vereinbar ist – vergangene Gerichtsurteile unterstützen diese Position. „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist immer wieder vor Gerichten gescheitert. Das Quick-Freeze-Verfahren ist die effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Mit QuickFreeze geben wir den Ermittlungsbehörden ein neues Instrument an die Hand. Es wird bei der Bekämpfung von Kriminalität helfen und die rechtliche Situation verbessern“, erklärte der Bundesjustizminister auf Instagram .
Quick-Freeze bei Verdacht auf schwere Straftaten
Das Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter auf richterliche Anordnung hin die Kommunikationsdaten einer Person speichern („einfrieren“) müssen. Die Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden und auch neu anfallende Daten müssen gesichert werden. Voraussetzung ist der Verdacht auf schwere Straftaten wie etwa Mord, Totschlag, Raub oder sexuellen Kindesmissbrauch und dass die Daten „für die Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten von Bedeutung sein können“, heißt es im Entwurf.
Zu den gespeicherten Daten, auch Verkehrsdaten genannt, zählen Informationen darüber, wer mit wem und wie lange telefoniert hat oder welche Geräte SMS und E-Mails ausgetauscht haben. Laut Justizministerium umfassen diese Daten bei mobilen Endgeräten auch Standortinformationen. Die Regelung betrifft jedoch ausdrücklich nicht die Inhalte von Gesprächen oder Nachrichten.
Die „eingefrorenen“ Daten stehen dann den Behörden für maximal einen Monat zur Verfügung, wobei eine Verlängerung möglich ist. Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen - dafür ist eine erneute richterliche Anordnung notwendig.
Jahrzehntelange Rechtslücke geschlossen
Seit fast zwei Jahrzehnten ist die vorsorgliche Speicherung von Telekommunikationsdaten, besser bekannt als Vorratsdatenspeicherung, ein umstrittenes Thema in der Rechtspolitik. Ermittlungsbehörden fordern den Zugriff auf digitale Daten zur Kriminalitätsbekämpfung, was jedoch tiefe Einblicke in das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Vorsorgliche Speicherung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Daten ohne konkreten Verdacht gespeichert werden, um sie bei Bedarf für mögliche Ermittlungen nutzen zu können – also eine präventive Maßnahme. Bereits 2008 setzte das Bundesverfassungsgericht Teile der deutschen Vorratsdatenspeicherung in einer Eilentscheidung aus.
Diese Entscheidung war der Auftakt zu weiteren Gerichtsurteilen, die die Vorratsdatenspeicherung immer wieder scheitern ließen. Im September 2022 stellte der Europäische Gerichtshof fest , dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten gegen Grundrechte verstößt. In Deutschland gibt es daher seit 14 Jahren keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren wird diese Lücke nun geschlossen.
Die Freien Demokraten sehen darin eine klare Absage an die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Bürgerinnen und Bürger pauschal unter Generalverdacht stellt. Quick Freeze funktioniert so, dass bei einem konkreten Verdacht relevante Daten sofort gesichert werden, bevor sie gelöscht werden. Da Provider die Daten oft schon nach wenigen Tagen löschen, ist schnelles Handeln entscheidend. Sobald ein Verdacht rechtlich untermauert ist, kann dann auf diese gesicherten Daten zugegriffen werden. So wird die effektive Verbrechensbekämpfung mit dem Schutz der Privatsphäre der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger verbunden.
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Durchbruch im Streit um Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizminister Marco Buschmann schließt mit dem Quick-Freeze-Gesetzespaket eine seit Jahrzehnten bestehende Rechtslücke in der Vorratsdatenspeicherung. Er betonte: „Das Verfahren wird den Behörden bei der Kriminalitätsbekämpfung helfen.“
Das Jahrzehnte währende Tauziehen um die Vorratsdatenspeicherung könnte ein Ende finden. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung eingebracht. Mit seinem Vorschlag für das Quick-Freeze-Verfahren schließt der Minister eine seit 2008 bestehende Rechtslücke [1]. Buschmann setzte sich gegen Einwände seitens der SPD und Innenministerin Nancy Faeser durch, die weitergehende Befugnisse forderten.
Die Freien Demokraten sind davon überzeugt [2], dass eine Datenspeicherung nur dann zulässig ist, wenn sie mit den Grundrechten vereinbar ist – vergangene Gerichtsurteile unterstützen diese Position. „Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist immer wieder vor Gerichten gescheitert. Das Quick-Freeze-Verfahren ist die effektive und grundrechtsschonende Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. Mit QuickFreeze geben wir den Ermittlungsbehörden ein neues Instrument an die Hand. Es wird bei der Bekämpfung von Kriminalität helfen und die rechtliche Situation verbessern“, erklärte der Bundesjustizminister auf Instagram [3].
Quick-Freeze bei Verdacht auf schwere Straftaten
Das Quick-Freeze-Verfahren sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter auf richterliche Anordnung hin die Kommunikationsdaten einer Person speichern („einfrieren“) müssen. Die Daten dürfen also dann vorerst nicht mehr gelöscht werden und auch neu anfallende Daten müssen gesichert werden. Voraussetzung ist der Verdacht auf schwere Straftaten wie etwa Mord, Totschlag, Raub oder sexuellen Kindesmissbrauch und dass die Daten „für die Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten von Bedeutung sein können“, heißt es im Entwurf.
Zu den gespeicherten Daten, auch Verkehrsdaten genannt, zählen Informationen darüber, wer mit wem und wie lange telefoniert hat oder welche Geräte SMS und E-Mails ausgetauscht haben. Laut Justizministerium umfassen diese Daten bei mobilen Endgeräten auch Standortinformationen. Die Regelung betrifft jedoch ausdrücklich nicht die Inhalte von Gesprächen oder Nachrichten.
Die „eingefrorenen“ Daten stehen dann den Behörden für maximal einen Monat zur Verfügung, wobei eine Verlängerung möglich ist. Wenn sich im Verlauf der weiteren Ermittlungen zeigt, dass die Daten tatsächlich für das Verfahren relevant sind, dürfen die Ermittler in einem zweiten Schritt auf die relevanten Daten zugreifen - dafür ist eine erneute richterliche Anordnung notwendig.
Jahrzehntelange Rechtslücke geschlossen
Seit fast zwei Jahrzehnten ist die vorsorgliche Speicherung von Telekommunikationsdaten, besser bekannt als Vorratsdatenspeicherung, ein umstrittenes Thema in der Rechtspolitik. Ermittlungsbehörden fordern den Zugriff auf digitale Daten zur Kriminalitätsbekämpfung, was jedoch tiefe Einblicke in das Privatleben der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. Vorsorgliche Speicherung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Daten ohne konkreten Verdacht gespeichert werden, um sie bei Bedarf für mögliche Ermittlungen nutzen zu können – also eine präventive Maßnahme. Bereits 2008 setzte das Bundesverfassungsgericht Teile der deutschen Vorratsdatenspeicherung in einer Eilentscheidung aus.
Diese Entscheidung war der Auftakt zu weiteren Gerichtsurteilen, die die Vorratsdatenspeicherung immer wieder scheitern ließen. Im September 2022 stellte der Europäische Gerichtshof fest [8], dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten gegen Grundrechte verstößt. In Deutschland gibt es daher seit 14 Jahren keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren wird diese Lücke nun geschlossen.
Die Freien Demokraten sehen darin eine klare Absage an die anlasslose Vorratsdatenspeicherung, die Bürgerinnen und Bürger pauschal unter Generalverdacht stellt. Quick Freeze funktioniert so, dass bei einem konkreten Verdacht relevante Daten sofort gesichert werden, bevor sie gelöscht werden. Da Provider die Daten oft schon nach wenigen Tagen löschen, ist schnelles Handeln entscheidend. Sobald ein Verdacht rechtlich untermauert ist, kann dann auf diese gesicherten Daten zugegriffen werden. So wird die effektive Verbrechensbekämpfung mit dem Schutz der Privatsphäre der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger verbunden.
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