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13.06.2024 - 14:39BAföG jetzt noch besser, einfacher und flexibler
Schüler und Studierende sollen schon bald mehr Geld über das staatliche Bafög bekommen. Der Bundestag hat das BAföG-Änderungsgesetz beschlossen, mit dem die Regierung die Bildungs- und Aufstiegschancen junger Menschen stärkt.
Studierende aus einkommensschwachen Familien bekommen künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Die Bafög-Regelsätze für alle geförderten Studierenden und Schüler sollen zudem um fünf Prozent steigen — diese Novelle hat der Bundestag am Donnerstag verabschiedet. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops ermöglichen. Der Bafög-Höchstsatz steigt zum 1. August von 934 auf 992 Euro. Das Gesetz sieht zudem Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.
„Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb machen wir das BAföG mit dem nächsten Reformschritt jetzt noch besser, einfacher und flexibler“, lobte Bildungsministerin Bettin Stark-Watzinger. Mit dem Gesetz werde das BAföG an die Lebensrealität der Studierenden angepasst. „Wir sind angetreten, um mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung zu schaffen – und wir stehen zu unserem Wort“, bekräftigte sie. FDP-Chef Christian Lindner postete auf X: “Ein zukunftsweisender Haushalt stärkt die Aufstiegschancen in unserer Gesellschaft. Deshalb werden wir auch noch mehr für Bildung tun. Mit der Erhöhung der Bedarfssätze, des Wohnkostenzuschlags und der Elternfreibeträge setzt die #BAföG-Novelle hier genau richtig an“
Junge Menschen zusätzlich entlastet
„Wir bringen außerdem eine Reihe von strukturellen Verbesserungen auf den Weg: So führen wir erstmals eine Studienstarthilfe für Kinder von Eltern mit wenig Geld ein, um einen Laptop, Umzug oder Studienliteratur zu bezahlen. Wir ermöglichen ein Flexibilitätssemester und vereinfachen den Fachrichtungswechsel“, führte Stark-Watzinger aus.
Das Gesetz sieht demnach weitere Erleichterungen für Berechtigte etwa beim Wechsel der Studienfachrichtung sowie beim Antragsverfahren vor. Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich. Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein so genanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“.
Daneben erhalten BAföG-Empfänger ab dem Wintersemester mehr Geld, durch die Anpassungen bei Bedarfssätzen, Wohnkostenzuschuss und Elternfreibeträge bis zu 992 Euro. Diese Anpassungen sind nach den Heizkostenzuschüssen und der Einmalzahlung von 200 Euro im vergangenen Jahr ein notwendiger Schritt, um das BAföG weiter zu öffnen und den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung zu tragen. Wie es in dem Gesetz weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen. „Mit Kinderbonus, Heizkostenzuschüssen, Einmalzahlung200 und günstigerem Semesterticket haben wir junge Menschen zusätzlich entlastet“, fasste stark-Watzinger zusammen.
Startchancen-Programm entfaltet eine große Dynamik
Erst kürzlich wurde zudem das Startchancenprogramm aufgelegt. Damit investieren Bund und Länder in die Schulen, in denen der Anteil sozial benachteiligter Schüler am höchsten ist. Das schafft Aufstiegschancen und Zukunftsperspektiven, von denen jede und jeder Einzelne sowie die Gesellschaft insgesamt profitieren.
Insgesamt starten 2.060 Schulen zum 1. August 2024. Das sind mehr als doppelt so viele, wie ursprünglich angedacht. „Das zeigt: Das Startchancen-Programm entfaltet eine große Dynamik. Es stößt auf enormes Interesse, die Schulen wollen dabei sein“, zeigte sich Bildungsministerin Stark-Watzinger bei der Unterzeichnung der Vereinbarungen zum Startchancen-Programm erfreut über den Andrang. „Es zeigt auch, dass die Länder sich in großem Maße engagieren und es vor Ort vielen Schulen ermöglichen wollen, von Beginn an dabei zu sein.“
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Studierende aus einkommensschwachen Familien bekommen künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Die Bafög-Regelsätze für alle geförderten Studierenden und Schüler sollen zudem um fünf Prozent steigen — diese Novelle hat der Bundestag am Donnerstag verabschiedet. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops ermöglichen. Der Bafög-Höchstsatz steigt zum 1. August von 934 auf 992 Euro. Das Gesetz sieht zudem Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent.
„Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb machen wir das BAföG mit dem nächsten Reformschritt jetzt noch besser, einfacher und flexibler“, lobte Bildungsministerin Bettin Stark-Watzinger. Mit dem Gesetz werde das BAföG an die Lebensrealität der Studierenden angepasst. „Wir sind angetreten, um mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung zu schaffen – und wir stehen zu unserem Wort“, bekräftigte sie. FDP-Chef Christian Lindner postete auf X: [1] “Ein zukunftsweisender Haushalt stärkt die Aufstiegschancen in unserer Gesellschaft. Deshalb werden wir auch noch mehr für Bildung tun. Mit der Erhöhung der Bedarfssätze, des Wohnkostenzuschlags und der Elternfreibeträge setzt die #BAföG-Novelle hier genau richtig an“
Junge Menschen zusätzlich entlastet
„Wir bringen außerdem eine Reihe von strukturellen Verbesserungen auf den Weg: So führen wir erstmals eine Studienstarthilfe für Kinder von Eltern mit wenig Geld ein, um einen Laptop, Umzug oder Studienliteratur zu bezahlen. Wir ermöglichen ein Flexibilitätssemester und vereinfachen den Fachrichtungswechsel“, führte Stark-Watzinger aus.
Das Gesetz sieht demnach weitere Erleichterungen für Berechtigte etwa beim Wechsel der Studienfachrichtung sowie beim Antragsverfahren vor. Liegt ein „wichtiger Grund“ vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich. Mit dem Änderungsgesetz will die Bundesregierung zudem ein so genanntes Flexibilitätssemester einführen. Ein solches Semester soll es Studierenden ermöglichen, „ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester gefördert zu werden“.
Daneben erhalten BAföG-Empfänger ab dem Wintersemester mehr Geld, durch die Anpassungen bei Bedarfssätzen, Wohnkostenzuschuss und Elternfreibeträge bis zu 992 Euro. Diese Anpassungen sind nach den Heizkostenzuschüssen und der Einmalzahlung von 200 Euro im vergangenen Jahr ein notwendiger Schritt, um das BAföG weiter zu öffnen und den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung zu tragen. Wie es in dem Gesetz weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen. „Mit Kinderbonus, Heizkostenzuschüssen, Einmalzahlung200 und günstigerem Semesterticket haben wir junge Menschen zusätzlich entlastet“, fasste stark-Watzinger zusammen.
Startchancen-Programm entfaltet eine große Dynamik
Erst kürzlich wurde zudem das Startchancenprogramm aufgelegt. [2] Damit investieren Bund und Länder in die Schulen, in denen der Anteil sozial benachteiligter Schüler am höchsten ist. Das schafft Aufstiegschancen und Zukunftsperspektiven, von denen jede und jeder Einzelne sowie die Gesellschaft insgesamt profitieren.
Insgesamt starten 2.060 Schulen zum 1. August 2024. Das sind mehr als doppelt so viele, wie ursprünglich angedacht. „Das zeigt: Das Startchancen-Programm entfaltet eine große Dynamik. Es stößt auf enormes Interesse, die Schulen wollen dabei sein“, zeigte sich Bildungsministerin Stark-Watzinger bei der Unterzeichnung der Vereinbarungen zum Startchancen-Programm erfreut über den Andrang. „Es zeigt auch, dass die Länder sich in großem Maße engagieren und es vor Ort vielen Schulen ermöglichen wollen, von Beginn an dabei zu sein.“
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Das Aufstiegsversprechen endlich wieder mit Leben füllen – Die BAföG-Reformen [3] / PDF [4]