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01.02.2024 - 13:33FDP für schlanke und praxistaugliche EU-Lieferkettenrichtlinie
Auf europäischer Ebene geht es weiter um die Ausgestaltung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Freien Demokraten lehnen den aktuellen Entwurf ab, weil er unverhältnismäßige bürokratische Hürden schaffen würde – und legen Alternativen vor.
Der Rat der Europäischen Union, das Parlament und die Kommission haben sich im Dezember auf einen Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Sie soll Unternehmen verpflichten, den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu garantieren. Dieser Entwurf muss nun durch das Europäische Parlament und den Rat noch verabschiedet werden. Die Freien Demokraten setzen darauf, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Denn: „Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes muss es sein, dass es Unternehmen einfacher gemacht wird, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen“, heißt es in einem Beschluss, den das Präsidium gefasst hat.
EU-Lieferkettenrichtlinie bekommt ein Stopp-Signal aus Deutschland
Der aktuelle Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie würde unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten schaffen und erheblich über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehen. Die Richtlinie würde in der aktuellen Form die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Wirtschaft bedrohen, so die Befürchtung der Freien Demokraten. „Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land nach vorne bringen und vor allem die richtigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und Unternehmen setzen“, unterstrich FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen warf er vor, „dass die Dinge, die auf der europäischen Ebene auch zentral von Frau von der Leyen angestoßen, debattiert und beschlossen werden, vor allem dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden“. Die Spitzenkandidatin der FDP für die Europawahl im Juni, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, betonte: „Der Bürokratismus hat einen Namen und der heißt: von der Leyen.“
Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium wollen die Pläne nicht mittragen und streben eine Enthaltung Deutschlands im Rat Europäischen Union an. FDP-Vize Johannes Vogel findet das richtig: „Dass die EU-Lieferkettenrichtlinie dank der FDP ein Stopp-Signal aus Deutschland bekommt, ist richtig. Kein Unternehmen braucht derzeit neue bürokratische Belastungen von Ursula von der Leyen“.
Und tatsächlich: Die europäischen Vorgaben gehen zum Teil deutlich über das hinaus, was bislang nach deutschem Recht gilt. So ist zum Beispiel der Anwendungsbereich größer: Während das deutsche Lieferkettengesetz sich lediglich an Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten richtet (beziehungsweise ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten), werden von der EU-Richtlinie alle Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz erfasst; für Firmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, aber nicht ihren Sitz in der EU haben, liegt die Umsatzgrenze bei 300 Millionen Euro. In einigen Risikobranchen wie etwa dem Landwirtschafts- und Textilsektor oder beim Handel mit Mineralien sind auch Unternehmen mit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einbezogen.
„Damit treffen sie die Wirtschaft frontal. Das können wir und werden wir nicht zulassen“, so Strack-Zimmermann. „Frau von der Leyen macht keine Politik für Europa. Sie macht auch keine Politik für Deutschland.“ Die CDU müsse auf von der Leyen einwirken und endlich im Interesse Deutschlands eine Politik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ohne zusätzliche Bürokratie in der EU durchsetzen.
Mehr wirtschaftliche Freiheit für mehr wirtschaftlichen Aufschwung
„Letztendlich verstößt das Ergebnis in Summe nicht nur gegen die Kriterien fairen Wettbewerbs und einer bürokratiearmen Lösung. Es droht auch menschenrechtlich und ökologisch eine Verschlechterung der Situation“, können das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium die Pläne nicht mittragen. Damit muss sich die Bundesregierung bei der noch ausstehenden finalen Abstimmung im Kreis der EU-Staaten enthalten.
FDP-Vize Johannes Vogel verteidigte die Ablehnung des EU-Lieferkettengesetzes, da die neuen Maßnahmen „ihr vermeintlich gutes Ziel nicht erreichen würden“, so Vogel. Er forderte: “Wir brauchen das Gegenteil: Mehr wirtschaftliche Freiheit für mehr wirtschaftlichen Aufschwung! Daher gilt in Europa wie insbesondere auch in Deutschland: Es ist gut, zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern. Noch besser ist aber, bestehende Belastungen abzubauen. Daran müssen wir jetzt arbeiten.“
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Auf europäischer Ebene geht es weiter um die Ausgestaltung der EU-Lieferkettenrichtlinie. Die Freien Demokraten lehnen den aktuellen Entwurf ab, weil er unverhältnismäßige bürokratische Hürden schaffen würde – und legen Alternativen vor.
Der Rat der Europäischen Union, das Parlament und die Kommission haben sich im Dezember auf einen Kompromiss zur EU-Lieferkettenrichtlinie geeinigt. Sie soll Unternehmen verpflichten, den Schutz der Menschenrechte entlang ihrer gesamten Lieferkette zu garantieren. Dieser Entwurf muss nun durch das Europäische Parlament und den Rat noch verabschiedet werden. [1] Die Freien Demokraten setzen darauf, dass im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses noch Veränderungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Denn: „Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes muss es sein, dass es Unternehmen einfacher gemacht wird, ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nachzukommen“, heißt es in einem Beschluss, den das Präsidium gefasst hat. [2]
EU-Lieferkettenrichtlinie bekommt ein Stopp-Signal aus Deutschland
Der aktuelle Entwurf der EU-Lieferkettenrichtlinie würde unverhältnismäßige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten schaffen und erheblich über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinausgehen. Die Richtlinie würde in der aktuellen Form die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Wirtschaft bedrohen, so die Befürchtung der Freien Demokraten. „Wir wollen die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land nach vorne bringen und vor allem die richtigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und Unternehmen setzen“, unterstrich FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen warf er vor, „dass die Dinge, die auf der europäischen Ebene auch zentral von Frau von der Leyen angestoßen, debattiert und beschlossen werden, vor allem dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden“. Die Spitzenkandidatin der FDP für die Europawahl im Juni, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, betonte: „Der Bürokratismus hat einen Namen und der heißt: von der Leyen.“
Das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium wollen die Pläne nicht mittragen [6] und streben eine Enthaltung Deutschlands im Rat Europäischen Union an. FDP-Vize Johannes Vogel findet das richtig: „Dass die EU-Lieferkettenrichtlinie dank der FDP ein Stopp-Signal aus Deutschland bekommt, ist richtig. Kein Unternehmen braucht derzeit neue bürokratische Belastungen von Ursula von der Leyen“.
Und tatsächlich: Die europäischen Vorgaben gehen zum Teil deutlich über das hinaus, was bislang nach deutschem Recht gilt. So ist zum Beispiel der Anwendungsbereich größer: Während das deutsche Lieferkettengesetz sich lediglich an Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten richtet (beziehungsweise ab 2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten), werden von der EU-Richtlinie alle Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz erfasst; für Firmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, aber nicht ihren Sitz in der EU haben, liegt die Umsatzgrenze bei 300 Millionen Euro. In einigen Risikobranchen wie etwa dem Landwirtschafts- und Textilsektor oder beim Handel mit Mineralien sind auch Unternehmen mit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einbezogen.
„Damit treffen sie die Wirtschaft frontal. Das können wir und werden wir nicht zulassen“, so Strack-Zimmermann. „Frau von der Leyen macht keine Politik für Europa. Sie macht auch keine Politik für Deutschland.“ Die CDU müsse auf von der Leyen einwirken und endlich im Interesse Deutschlands eine Politik zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ohne zusätzliche Bürokratie in der EU durchsetzen.
Mehr wirtschaftliche Freiheit für mehr wirtschaftlichen Aufschwung
„Letztendlich verstößt das Ergebnis in Summe nicht nur gegen die Kriterien fairen Wettbewerbs und einer bürokratiearmen Lösung. Es droht auch menschenrechtlich und ökologisch eine Verschlechterung der Situation“, können das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium die Pläne nicht mittragen. Damit muss sich die Bundesregierung bei der noch ausstehenden finalen Abstimmung im Kreis der EU-Staaten enthalten.
FDP-Vize Johannes Vogel verteidigte die Ablehnung des EU-Lieferkettengesetzes, da die neuen Maßnahmen „ihr vermeintlich gutes Ziel nicht erreichen würden“, so Vogel. Er forderte: “Wir brauchen das Gegenteil: Mehr wirtschaftliche Freiheit für mehr wirtschaftlichen Aufschwung! Daher gilt in Europa wie insbesondere auch in Deutschland: Es ist gut, zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft zu verhindern. Noch besser ist aber, bestehende Belastungen abzubauen. Daran müssen wir jetzt arbeiten.“
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